Auf Standort achten

Feuerwerk an Silvester: Das ist in Weißenburg erlaubt

23.12.2024, 11:00 Uhr
Früher wurde an Silvester vielleicht etwas mehr geböllert und geschossen. Hier ein Foto aus dem Jahr 2019. Ein Tagblatt-Leser hat das Bild von der Weißenburger Wülzburg aus aufgenommen.

© Archiv: Günther Trescher Früher wurde an Silvester vielleicht etwas mehr geböllert und geschossen. Hier ein Foto aus dem Jahr 2019. Ein Tagblatt-Leser hat das Bild von der Weißenburger Wülzburg aus aufgenommen.

Im Hinblick auf den bevorstehenden Jahreswechsel weist die Stadt Weißenburg darauf hin, dass entsprechend der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörpern) auf den 31. Dezember sowie den 1. Januar begrenzt ist. Feuerwerk darf nur von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, entzündet werden.

In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen und besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkhäusern und Tankstellen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten. "Die Bürger und Bürgerinnen werden gebeten, diese Vorgaben einzuhalten", schreibt die Stadt. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden, heißt es weiter.

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