Auf Standort achten
Feuerwerk an Silvester: Das ist in Weißenburg erlaubt
23.12.2024, 11:00 UhrIm Hinblick auf den bevorstehenden Jahreswechsel weist die Stadt Weißenburg darauf hin, dass entsprechend der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörpern) auf den 31. Dezember sowie den 1. Januar begrenzt ist. Feuerwerk darf nur von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, entzündet werden.
In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen und besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkhäusern und Tankstellen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten. "Die Bürger und Bürgerinnen werden gebeten, diese Vorgaben einzuhalten", schreibt die Stadt. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden, heißt es weiter.
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