Der Park von Schloss Sanssouci in Potsdam gehört zu den schützenswerten Gartenanlagen im Bundesland Brandenburg.
© Julia Nimke/Reiseland Brandenburg
Der Park von Schloss Sanssouci in Potsdam gehört zu den schützenswerten Gartenanlagen im Bundesland Brandenburg.

Wissenschafts-Referat

So werden in Brandenburg Gartendenkmäler gepflegt: Fachvortrag in der Oberfichtenmühle

Unter dem Titel "Gartendenkmalpflege in der Mark Brandenburg" hält die Wissenschaftlerin Sarah Wiesner, Leiterin des Referates Gartendenkmalpflege und Technikdenkmalpflege am Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege, an diesem Freitag, 21. Februar 2025, 19.30 Uhr, auf Einladung der Deutschen Burgenvereinigung, Landesgruppe Bayern, einen Vortrag in der Oberfichtenmühle zu Rednitzhembach, so eine Pressemitteilung.

"Denkmale sind Sachen, Mehrheiten von Sachen oder Teile von Sachen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, technischen, künstlerischen, städtebaulichen oder volkskundlichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht", erklärt Wiesner und fügt hinzu: "Gartenkünstler wie Hermann Fürst von Pückler-Muskau oder Peter Joseph Lenné haben in hohem Maße das grüne Antlitz des Bundeslandes Brandenburg geprägt. Die Schlösser und Gärten von Potsdam und Berlin sind gemeinsam als Weltkulturerbe der Unesco geschützt", weiß Wiesner.

Grünes Erbe ist äußerst vielfältig

Das grüne Erbe ist dabei nach den Worten der Wissenschaftlerin äußerst vielfältig: Neben Guts- und Schlossparkanlagen, Friedhöfen und Privatgärten gehören auch die Freiräume des ehemaligen Konzentrationslagers Sachsenhausen zu den denkmalgeschützten Freiräumen. Die Magistralen der Städte Frankfurt (Oder) und Eisenhüttenstadt stehen als einzigartige städtebauliche Zeugnisse unter Denkmalschutz. Der Erhalt und die Pflege denkmalgeschützter Freiräume ist dabei ein eigenes Gebiet der Fachdisziplin Denkmalpflege. Im Kontrast zu Baudenkmalen sind Freiräume und Gärten stärker dem Wandel unterworfen: Sie verändern ihre Substanz und ihr Erscheinungsbild. Um Gartendenkmale dennoch auf lange Sicht erhalten zu können, müssen diese ausreichend dokumentiert und erforscht sein. Die Denkmalbehörden fordern in Brandenburg die Erstellung einer sogenannten gartendenkmalpflegerischen Zielplanung: Auf diesem Planwerk für ein Gartendenkmal gründet dessen künftige Entwicklung. "Der Vortrag gibt Einblick in die praktische Denkmalpflege von Freiräumen im Land Brandenburg", so Wiesner. Der Eintritt ist frei.

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