Bahnverkehr gestört

Lebensgefährliche Abkürzung: 16-Jähriger entkommt in Schwabach nur knapp dem ICE

Patrick Shaw

Redaktionsleiter Schwabacher Tagblatt / Roth-Hilpoltsteiner Volkszeitung / Hilpoltsteiner Zeitung

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29.6.2024, 13:30 Uhr
Ein 16-Jähriger, der im Schwabacher Bahnhof (Foto rechts) über die Gleise lief, ist nur knapp einem herannahenden ICE entkommen (Symbolbild links).

© Maxim Kiselev/U. Kaiser-Biburger/TASS/Imago; ST-Archiv; Collage: vnp Ein 16-Jähriger, der im Schwabacher Bahnhof (Foto rechts) über die Gleise lief, ist nur knapp einem herannahenden ICE entkommen (Symbolbild links).

Lebensgefährliche Abkürzung: Am vergangenen Mittwochnachmittag haben zwei Jugendliche im Schwabacher Bahnhof die Gleise überquert. Einer der Teenager konnte sich nur ganz knapp vor einem herannahenden ICE retten.

Die beiden 16- und 17-Jährigen hatten sich laut Bericht der Bundespolizei zuvor auf dem Bahnsteig 2 aufgehalten. Da ihr Zug Verspätung hatte, wollten sie die Zeit am Bahnhofskiosk überbrücken und liefen dafür über die Gleise 2 und 1. Als sie auch für den Rückweg den direkten Weg wählten, bemerkte der 17-Jährige den sich aus Richtung Nürnberg nähernden ICE 705 und blieb auf dem Bahnsteig - der 16-Jährige sprang jedoch in den Gleisbereich.

Der Triebfahrzeugführer des ICE leitete sofort eine Schnellbremsung ein, sodass der Jugendliche ganz knapp einem Zusammenprall entkam. Weder er noch die rund 350 Zugreisenden wurden verletzt, der Zugführer erlitt jedoch einen Schock und musste abgelöst werden. Die leichtsinnige Aktion führte in der Folge zu einer zeitweisen Streckensperrung und erheblichen Verspätungen.

Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor dem unbefugten Überqueren der Gleise: "Hier besteht absolute Lebensgefahr!" Züge seien meist erst zu hören, wenn es bereits zu spät ist. Zudem sei der Bremsweg enorm und Züge können nicht ausweichen (mehr dazu unter www.bundespolizei.de oder dem Hashtag #bahnsicherheit).

Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg leitete gegen den 16-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr sowie etlicher Verstöße gegen die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung ein.


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