
Antrag der Grünen
Gegen die Müllflut: Kommt in Schwabach eine Gebühr auf Einwegverpackungen?
Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem Urteil im Januar 2025 die Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer für rechtens erklärt. Die Stadtratsfraktion der Grünen stellt nun den Antrag, eine solche Steuer auch in Schwabach einzuführen.
Die Verpackungssteuer soll auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck bei Endverkäufern von Speisen und Getränken erhoben werden. Voraussetzung ist, dass die Speisen und Getränke für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle oder als mitnehmbares Take-away-Gericht oder -Getränk verkauft und damit in der Regel im Stadtgebiet verzehrt werden. Bis zu 50 Cent können pro Teil oder Verpackung bei den Endverkäufern von Speisen oder Getränken erhoben werden.
Die Grünen: Gebühr auf Einwegverpackungen ist Beitrag zur Müllvermeidung
Die Stadtratsfraktion der Grünen hat nun beantragt, dass der Stadtrat über die Erhebung dieser Steuer befindet, von der Stadtverwaltung eine entsprechende Satzung vorgelegt und vom Rat in Kraft gesetzt wird.
"Es klingt komplizierter als es ist", sagt Fraktionsvorsitzender Klaus Neunhoeffer. "Wir wollen einen Impuls für die Verwendung von Mehrwegsystemen setzen und einen Beitrag zur Müllvermeidung leisten." Was in anderen Kommunen bereits angelaufen sei, könne auch in Schwabach funktionieren. "Wenn als Zusatzeffekt ein Beitrag zur Konsolidierung des städtischen Haushalts entsteht, ist das erfreulich, jedoch nicht das primäre Ziel einer Verpackungssteuer", sagt der Fraktionsvorsitzende.
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