Jeder dritte Crash
Wildunfälle im Kreis Roth: Die Polizei gibt Tipps, was man in der dunklen Jahreszeit beachten sollte
1.11.2024, 11:00 UhrNach der Zeitumstellung sind in der Dämmerung (Berufsverkehr!) deutlich mehr Autos unterwegs als sonst. Die Folge: Die Zahl der Wildunfälle, die ohnehin hoch ist, steigt weiter. Was kann man tun, um Zusammenstöße mit Reh, Wildschwein, Hase & Co. zu vermeiden? Die Polizei hat dazu einige Tipps.
Alleine die Polizeiinspektion Roth, zuständig für die Hälfte der 16 Landkreis-Gemeinden, hat in den ersten neun Monaten dieses Jahres sage und schreibe 356 Wildunfälle registriert. Also im Schnitt jeden Tag mehr als einen. Jeder dritte Crash im Dienststellenbereich passiert nicht zwischen Fahrzeugen, zwischen Autos und Radlern oder zwischen Radlern und Fußgängern. Vielmehr ist bei jedem dritten Unfall ein Wildtier, meist Rehe, beteiligt.
Hoher wirtschaftlicher Schaden
Die Vierbeiner überleben solche Zusammenstöße mit einem Pkw nur selten. Menschen dagegen kommen nur ganz vereinzelt zu Schaden. Doch der wirtschaftliche Schaden am Auto ist natürlich enorm.
Wie lässt sich die Wahrscheinlichkeit senken, selbst in einen Wildunfall verwickelt zu werden?
Zunächst einmal sollte man wissen, wann und wo das Wild unterwegs ist: meist in den frühen Morgen- und den frühen Abendstunden zur Dämmerung. Und natürlich meist dort, wo es keine Bebauung gibt, also dort, wo die Straßen durch Wald oder entlang von Feldern führen. Dort sollte gerade in der Dämmerung gelten: "Fuß runter vom Gas und bremsbereit sein", rät die Polizei in einer Pressemitteilung.
Tipp: Fernlicht aus, Hupe betätigen
Wer ein Tier am Fahrbahnrand stehen sieht, sollte das Fernlicht ausschalten und die Hupe betätigen. In vielen Fällen drehen Rehe dann wieder ab.
Aber natürlich lässt sich auch nicht jeder Zusammenstoß vermeiden. Wer tatsächlich einen Vierbeiner gerammt oder überfahren hat, sollte sein Fahrzeug am Fahrbahnrand abstellen, eine Warnweste anziehen, die Unfallstelle mit einem Warndreieck absichern - und dann ruhig über die Notrufnummer 110 die Polizei rufen. Die kann auch den zuständigen Jagdpächter informieren.
Wichtig: Bloß nicht im Kofferraum verstauen
Wichtig: Das überfahrene Wild darf nicht mitgenommen werden. Denn damit würde man sich der Wilderei strafbar machen. Das ist kein Kavaliersdelikt.
Gut ist, das Voll- und Teilkasko-Versicherungen (allerdings nicht die Basis-Haftpflicht!) die Schäden am Auto ersetzen. Aber problemlos funktioniert das nur dann, wenn man eine sogenannte Wildunfallbescheinigung hat. Und diese stellt nur die Polizei aus.
Wichtig, so raten die Ordnungshüter, sei es in diesem Fall, dass man nicht zu früh die Unfallspuren (Haare des Wildes, Blut) vom Fahrzeug entfernt.
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