Ausbruch in Obersteinbach
Vogelgrippe im Kreis Roth: Die Ergebnisse der umliegenden Höfe liegen vor
4.11.2024, 16:37 UhrDer Schrecken war groß, als die Nachricht vom Ausbruch der Vogelgrippe im Kreis Roth die Runde machte. Nach einem Mammut-Wochenende mit vielen Untersuchungen in Geflügelbestände und Bürgergesprächen ziehen die Verantwortlichen im Landratsamt nun eine Zwischenbilanz.
Vier Tage lang haben Mitarbeiter des Veterinäramts die rund 50 Betriebe begutachtet, die in der rund drei Kilometer umfassende Schutzzone um den betroffenen Hof in Obersteinbach liegen. Sie haben die Tiere klinisch untersucht und bei den Besitzern Verhaltensveränderungen abgefragt und Proben genommen. "Bis jetzt (Stand Montag, 15 Uhr) ohne Auffälligkeiten", berichtet Veterinäramtsleiter Dr. Ekkehard Kurth.
Verkaufsverbot für bestimmte Produkte aus dem Kreis Roth
Neben dem Außendienst waren die Landratsamts-Bediensteten auch im Büro gefragt. Größere Betriebe können Ausnahmen vom Verkaufsverbot für Eier und Fleisch beantragen – unter bestimmten Auflagen und Vorgaben wie einer Eierpackstation. Wer wissen will, ob der Händler seines Vertrauens Waren verkaufen darf oder nicht, kann sich beim Betrieb selbst oder dem Veterinäramt unter der Telefonnummer (09171) 811650 erkundigen.
Die Ausnahmen werden Dr. Kurth und seine Kollegen aber weiterhin beschäftigen: Ehe Tiere geschlachtet werden dürfen, muss nach EU-Vorgaben eine Lebendtier- und eine Fleischbeschau stattfinden. "Alles unter amtlicher Aufsicht", unterstreicht er. Verbraucher, die Martinsgangs und Co. von einem dieser Betriebe kaufen, könnten folglich beruhigt sein.
Von Seiten des Gesundheitsamtes Roth Schwabach kann dessen Leiter Dr. Stefan Schmitzer in Sachen Geflügelpest im Hinblick auf die Gefährdung für Menschen beruhigen. "Das Risiko der Übertragung auf Menschen ist gering." Er rät aber– wie die Ständige Impfkommission (STIKO) – allen Personen, die direkten Kontakt mit Geflügel oder Wildvögeln haben, generell zur Impfung gegen die saisonale Grippe.
Diese dient zwar nicht primär dem Schutz vor Vogelgrippe, sie kann jedoch Doppelinfektionen mit den aktuell zirkulierenden Influenzaviren verhindern. Sollte jemand innerhalb von sieben Tagen nach Kontakt mit Geflügel Fieber oder Atemwegssymptome entwickeln, sollte der Hausarzt aufgesucht und über die mögliche Exposition informiert werden.
Stallpflicht auch über die Landkreisgrenzen hinweg
"Befolgen Sie unbedingt die Aufstallpflicht", wendet sich Veterinäramtsleiter Dr. Ekkehard Kurth an jeden Geflügelhalter persönlich. Diese betrifft beide Zonen und damit einen Radius von zehn Kilometern über Landkreisgrenzen hinweg. Gerade vor dem Hintergrund der Vögelzüge, die gerade unterwegs sind, könnte dies die entscheidende Maßnahme sein, um eine Verschleppung zu verhindern, betont Dr. Kurth. Denn: Tritt ein neuer Fall von Gefügelpest auf, gehen Prozedur und Zeiträume von Neuem los. Umgekehrt könnten im optimalen Verkaufs- und Verbringungsverbote am 3. Dezember aufgehoben werden.
Kurth weist für beiden Restriktionszonen noch einmal auf das generelle Verbot "Nix rein, nix raus" hin. Einschränkungen gibt es auch für die Jagd: In der Schutzzone darf kein Federwild geschossen werden. Die Jägerschaft wurde entsprechend informiert.
320 Tiere wegen Vogelgrippe getötet
Gekeult wurden letztlich 320 Tiere, der Großteil von ihnen Enten (138), wie Dr. Ekkehard Kurth berichtet. Auf möglichst tierschonende Weise von entsprechenden Fachleuten und unter tierärztlicher Aufsicht, fügt er an. Zu den Desinfektionsmaßnahmen am Betrieb, die bereits am Donnerstag angelaufen sind, kommen in den kommenden Wochen weitere hinzu.
Neben dem Veterinäramt steht auch das Gesundheitsamt rund um Impfung und Menschen für Fragen zur Verfügung. Dieses ist unter der Telefonnummer (09171) 811601 sowie per Mail unter gesundheitsamt@landratsamt-roth.de erreichbar. Weitere Informationen sowie die Allgemeinverfügung und die Karte sind auch auf der Seite des Landratsamts zu finden
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