Im Interview
Amazon in Allersberg? Das sagt Rathauschef Horndasch
19.6.2021, 06:45 UhrHerr Horndasch, wie werden Sie versuchen, den Frieden nach Abschluss des Verfahrens wieder herzustellen? Reicht es für eine Versöhnung überhaupt noch, nach Wegfall der Nichtöffentlichkeit die Vergabekriterien offenzulegen?
Daniel Horndasch: Zur Klarstellung: Genau dieses Vergabeverfahren per Kriterienkatalog wurde Ende 2019 von Marktgemeinderat Thomas Schönfeld (CSU) per offenem Brief gefordert. Es wurde dann in einer Klausur und Arbeitsgruppe diskutiert und vom Gemeinderat beschlossen. Kriterien, Fragen und Teilnahmebedingungen wurden auf der Homepage der Gemeinde öffentlich gemacht. Damit war klar, dass nach Wunsch des Gemeinderats der Quadratmeterpreis nur eines von vielen Kriterien und die reine Vergabe an den Höchstbietenden ausgeschlossen waren.
Mit diesem Verfahren ging man auch explizit auf alle Kritiker zu, die Nachhaltigkeitskriterien wie Arbeitsplätze, Steuereinnahmen, Umwelt oder Verkehrsbelastung maßgeblich berücksichtigt sehen wollten. Eine Skandalisierung dessen, was man im Gemeinderat selbst beschlossen hat, ist nicht nachvollziehbar, zumal dies die direkte Umsetzung des Willens der Mehrheit der Bürger aus dem Bürgerentscheid von Mai 2020 ist. Die jetzige Veröffentlichung der Gewichtung der Kriterien trägt aber sicherlich dazu bei, die verfolgten Ziele besser zu verstehen.
"Rechtmäßiges Handeln ist unser oberster Maßstab"
Aus der Marktgemeinderatssitzung vom 3. Mai wurde bekannt, dass die Wahl beim Verkauf des 19 Hektar großen Areals auf den Projektentwickler P3 und damit de facto auf Amazon gefallen sei. Sie haben stets betont, dass Sie dies bis zum Wegfall der Verschwiegenheitspflicht weder bestätigen noch dementieren. Bitte erklären Sie uns, warum das Thema nicht auch öffentlich hätte beraten werden können und Ihnen die Diskretion so wichtig ist.
Daniel Horndasch: Zunächst legen Bürgermeister und Gemeinderäte ihren Amtseid darauf ab, Gesetze zu wahren. Der Bürger muss darauf vertrauen können, dass rechtmäßiges Handeln unser oberster Maßstab ist. Nicht umsonst hat mir die Rechtsaufsicht des Landratsamts genau das wie folgt bestätigt: „...halte ich gerade (...) für Sie als Vorbild in punkto Beachtung der Regeln der Verschwiegenheitspflicht für sehr angebracht. Diese restriktive Sicht der Dinge würde ich auch so gegenüber der Presse (...) vertreten“.
Grundstücksverhandlungen unterliegen der Nichtöffentlichkeit, mindestens bis zu deren Abschluss mit dem Notarvertrag. Selbst danach dürfen wesentliche Angaben wie unterlegene Bieter nicht veröffentlicht werden, zumal Datenschutz, Steuer- und Geschäftsgeheimnis zu beachten sind. Darüber hinaus unterläuft ein Bruch der Verschwiegenheit jede vertrauensvolle Zusammenarbeit in Gremien – noch viel mehr, wenn falsche oder halbe Wahrheiten kolportiert werden. Vertrauliche Angebote mit mehr als Tausend Seiten komplexer Informationen zu bewerten, ist schon an sich schwierig. Ohne diese zu kennen, öffentlich ein vermeintliches Ergebnis einordnen zu wollen, geht leider gerade in Zeiten Sozialer Medien sehr schnell.
Paukenschlag in Allersberg: Gewerbegebiet geht an Amazon
Kämen Sie als privater Grundstücksverkäufer auf die Idee, ihre Verhandlungsposition, Preisvorstellungen oder andere Interessenten öffentlich zu machen, bevor sie einen Vertrag unterschrieben haben – zumindest wenn Sie am Ende das Beste für sich herausholen wollen? Wenn es um andere Ziele geht oder man selbst nicht in der Verantwortung steht, mag die Herstellung der Öffentlichkeit zweckdienlich sein. Für mich wie auch hoffentlich für alle Gemeinderäte steht jedoch das Interesse der Gemeinde im Vordergrund. Aber natürlich verstehe ich das Interesse der Presse hieran.
Ein Argument der Gegner ist, dass die Vergabe an P3 angesichts der Größe eines Amazon-Logistikzentrums sowie des schlechten Rufes des Unternehmens in Sachen Lohnniveau, Arbeitnehmerrechten, Ökologie und Steuerentrichtung nicht nachhaltig wäre. Zudem kursiert die Darstellung, P3 sei nicht einmal der Meistbietende. Einmal angenommen, letzteres wäre korrekt und der Zuschlag dennoch an P3 gegangen – welche Kriterien könnten dazu geführt haben?
Daniel Horndasch: Genau darum ging es doch beim Fragenkatalog: Entscheidungen nicht auf Gerüchte oder das, was man für vermeintlich bekannt hält, zu gründen, sondern objektiv Informationen zu bekommen. Ein Beispiel: Viele gehen selbstredend davon aus, dass Amazon maximal den gesetzlichen Mindestlohn zahlt. Nun bin ich nicht befugt, über die Antworten im Fragenkatalog Auskunft zu geben, aber was von Amazon öffentlich gemacht wurde, kann ich sagen: Die Untergrenze des Stundenlohns für einen ungelernten Mitarbeiter liegt bei etwa zwölf Euro – 2,50 Euro über dem Mindestlohn.
Genauso verhält es sich mit etlichen anderen Themen wie der Ökologie. Für Allersberg entscheidend könnte wegen des Verkehrslärms etwa sein, wer innerhalb überschaubarer Zeit seine Lieferflotte auf Elektro umstellt. Amazon will bis 2030 rund 100.000 Elektro-Lastwagen einsetzen und hat zugesagt, die Klimaneutralität für den Gesamtkonzern bis 2040 umzusetzen. Was den schlechten Ruf angeht: Gefühlt 80 Prozent der Bevölkerung kaufen online ein, die übergroße Mehrheit weder heimlich noch mit schlechtem Gewissen.
Um nicht falsch verstanden zu werden: Es geht nicht darum, ein Unternehmen zu verteidigen, sondern darum, dass Räte die komplexen Fakten bewerten und ihre Entscheidung nicht danach ausrichten, was andere über jemanden sagen oder schreiben. Daneben können Sie sich sicher sein, dass eine Entscheidung bei West I nur dann fällt, wenn eine Mehrheit im Verwaltungs- und Gemeinderat hiervon überzeugt ist.
Sie haben mehrfach den Kriterienkatalog erwähnt. Dieser gliedert sich zum einen in die Bewertung des Käufers und des potenziellen Mieters, zum anderen in Fragen zu Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit. Können Sie uns erklären, wie diese und weitere Kriterien gewertet wurden?
Daniel Horndasch: Insbesondere hinsichtlich West I war zu erwarten, dass sich überwiegend Projektentwickler bewerben, die Kauf und Bebauung vorfinanzieren, um Flächen/Gebäude dann zu vermieten oder weiterzuverkaufen. Gemeinde- und Verwaltungsrat war es wichtig, möglichst viele Faktoren im Fragenkatalog abzubilden. Zahl und Qualität der Arbeitsplätze, Gewerbesteuer oder Verkehr können Sie nur beurteilen, wenn Sie wissen, welcher Mieter kommt. Bauweise, Planungskonzept und wie sicher und wann Sie den Kaufpreis bekommen – das kann nur der Entwickler beantworten. Spekulativer Grunderwerb, der möglicherweise schnell am Kapitalmarkt weiterverkauft wird, wurde negativ gesehen.
Amazon in Allersberg: Bürgerbegehren unzulässig
Deshalb haben Gemeinde- und Verwaltungsrat nicht nur den Kriterienkatalog, sondern auch die Gewichtung der Themen festgelegt. Dazu gingen zwei Vorschläge ein, einer von den Freien Wählern und einer von den Grünen. Vereinfacht gesagt legt der letztlich mit deutlicher Mehrheit beschlossene Vorschlag der FW ein stärkeres Gewicht auf Finanzen und Kaufpreis, während die Grünen Umweltaspekte höher bewertet sehen wollten. Damit die Bieter ihre Antworten nicht danach ausrichten konnten, wurde die Gewichtung nun erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens veröffentlicht.
Verkürzt könnte man sagen, dass FW und ABF, die zusammen mit dem Bürgermeister eine knappe Mehrheit im Marktgemeinderat haben, vor allem die finanzielle Seite im Blick haben, während die Gegner mangelnde Nachhaltigkeit kritisieren. War aus Ihrer Sicht gewährleistet, dass der Kriterienkatalog nicht von vornherein auf den von den Befürwortern favorisierten Bieter zugeschnitten war?
Daniel Horndasch: Ich bin jetzt seit vier Jahren im Amt, drei davon mit dem vormaligen Gemeinderat. In diesem hatten CSU und SPD mit 13 Stimmen eine Mehrheit. Und doch fielen nahezu alle Entscheidungen zu West I und II in diesen Jahren überparteilich mit deutlichen Mehrheiten. Auch für den neuen Gemeinderat kann ich versichern, dass Entscheidungen in aller Regel überparteilich getroffen werden – zum Beispiel die über die Gewichtung des Fragenkatalogs im Sonderausschuss mit 5 zu 2 sowie über den Fragenkatalog selbst mit deutlicher Mehrheit im Gemeinderat.
Amazon-Gegner: Eilantrag in Allersberg gescheitert
Die Fragen an die Interessenten sind völlig neutral formuliert und für alle gleich. Die gemeindlichen Ziele wurden ebenfalls transparent veröffentlicht. Darüber hinaus ist beim Sondergebiet Logistik die Nutzung so eingeschränkt, dass im Vergleich zu West II eine noch viel höhere Vergleichbarkeit gegeben ist. Ich halte nichts davon, hinterher ein demokratisches Verfahren, Gerichtsentscheide, Aussagen von Fachbehörden oder die gewählten Entscheidungsträger persönlich in Frage zu stellen oder anzugehen, nur weil aus Sicht weniger ein vermeintlich nicht gewünschtes Ergebnis herauskommen könnte.
Gewerbeansiedlungen in einer solchen Größenordnung verändern das Gesicht einer Kommune. Welche Vorteile erhoffen Sie sich für den Standort und die Stadtkasse, und welche Gefahren sehen Sie für die örtlichen Strukturen?
Daniel Horndasch: Allersberg hat aufgrund seiner Lage an der Autobahn, am Rothsee, in der Metropolregion und mit dem S-Bahn-Anschluss große Chancen – ob es diese nutzen möchte, sollten die Bürger entscheiden. Jedenfalls sollte Allersberg die gleiche Entwicklungsmöglichkeit wie anderen Kommunen zugestanden werden. Die jetzt geplante Gewerbeansiedlung von rund 30 Hektar, während im Hauptort nur ein sehr kleines Gewerbegebiet vorhanden ist, ist aus Sicht des Gemeinderats das Aufholen einer notwendigen Entwicklung, wie sie anderswo in den vergangenen Jahrzehnten längst stattgefunden hat. Vergleichen Sie mit dem kleineren Georgensgmünd, das den letzten Jahrzehnten über 100 Hektar Gewerbeflächen ausgewiesen hat und weiter ausweist. Dort lassen sich die positiven Auswirkungen dieser Politik deutlich erkennen.
Wann werden Sie offiziell bekanntgeben, welcher Bieter im Gewerbegebiet West I das Rennen gemacht hat?
Daniel Horndasch: Wie bereits erläutert, sind laufende Grundstücksverhandlungen frühestens abgeschlossen, wenn die Tinte unter dem notariellen Vertrag trocknet. Vorher kann ein eventueller Zuschlag nicht veröffentlicht werden.
"Ein ICE-Werk in West I und II lehnen wir kategorisch ab"
Neben West I wird auch über eine Ansiedlung des geplanten ICE-Ausbesserungswerks im Umfeld des Allersberger Bahnhofs diskutiert. Anfangs schien dies unwahrscheinlich, da die Bahn den Standort bei Altenfurt favorisiert. Nachdem sich Ministerpräsident Markus Söder jedoch skeptisch geäußert hat, brodelt die Gerüchteküche wieder. Würden Sie eine solche Ansiedlung begrüßen?
Daniel Horndasch: Angestoßen wurde die Debatte ja, als die Allersberger SPD das ICE-Werk als Jahrhundertchance bezeichnet und den Bürgermeister zum sofortigen Tätigwerden aufgefordert hat. Entscheidend ist aber nicht die Meinung des Bürgermeisters oder einer Partei, sondern die der Mehrheit des Gemeinderats. Zumindest der Sonderausschuss hat sich mit dem Thema bereits befasst und kam zu der Meinung: Die Ansiedlung des ICE-Werks im Bereich der Gebiete West I und West II, unmittelbar angrenzend an den Hauptort, lehnen wir in jeder Hinsicht zum Schutz der Interessen unserer Bürger kategorisch ab. Diese Meinung teile ich auch persönlich.
ICE-Werk: Harrlach hat viele Fragen an die Bahn
Der daraufhin von der Bahn als Alternative ins Spiel gebrachte Standort zwischen Harrlach und Altenfelden wird im Rahmen des Raumordnungsverfahrens geprüft. Das gilt es abzuwarten und ich vertraue darauf, dass die Fachbehörden bestmöglich prüfen, welches der beste Standort ist. Wenn ein ICE-Werk nötig ist und wir die Verkehrswende wirklich wollen, dann hilft aus meiner Sicht das St. Florians-Prinzip nicht weiter. Umgekehrt jedoch könnte man anhand des Kriterienkatalogs die wahrscheinlichen Antworten der Bahn durchspielen. Hier würde das ICE-Werk mit großer Sicherheit durchfallen: keine Gewerbesteuer, wenig Arbeitsplätze im Vergleich zur Fläche, innerhalb Wald und Schutzgebiet usw. Deshalb stellt das ICE-Werk objektiv eine weitaus problematischere Entwicklung dar als West I und West II zusammen.