Nicht nur nachts

Alkohol und Drogen am Steuer: Rother Polizei musste am Wochenende mehrfach eingreifen

6.1.2025, 11:33 Uhr
Am ersten Januarwochenende 2025 stellten Rother Polizeibeamte bei zwei Verkehrskontrollen fest, dass die Fahrer unter Drogeneinfluss standen. (Symbolbild)

© Fabian Sommer/dpa Am ersten Januarwochenende 2025 stellten Rother Polizeibeamte bei zwei Verkehrskontrollen fest, dass die Fahrer unter Drogeneinfluss standen. (Symbolbild)

Alkohol- und Drogeneinfluss, beides ist am Steuer eines Kraftfahrzeuges nicht erlaubt. Trotzdem stellte die Rother Polizei am Sonntag, 5. Januar, gleich mehrere Verstöße fest.

In Roth selbst fiel gegen 12 Uhr ein 52-jähriger Pkw-Fahrer bei einer Kontrolle auf. Weil die Beamten Alkoholgeruch feststellen konnten, wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt. Das Ergebnis: 1,1 Promille. Der Mann musste sich einer Blutentnahme unterziehen, ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurde eingeleitet.

Ältere Fahrer in Roth und Büchenbach

Bei zwei weiteren Kontrollen am Sonntag verlief es ähnlich. Gegen 14 Uhr fiel ein 68-jähriger Pkw-Fahrer in Roth auf. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 0,5 Promille. Den Mann erwarteten ein Bußgeldverfahren und ein Fahrverbot von einem Monat.

Ebenfalls einen Monat den Führerschein abgeben muss nun ein Mann aus Büchenbach. Gegen 12.45 Uhr wurde auch bei diesem 64-jährigen Pkw-Fahrer während einer Kontrolle Alkoholgeruch festgestellt werden. Der Test ergab einen Wert von über 0,5 Promille.

Unter Drogeneinfluss im Kreis Roth unterwegs

Am Samstagabend, 4. Januar, fiel den Rother Polizeibeamten bei Georgensgmünd ein 31-jähriger Pkw-Fahrer auf. Es zeigten sich Hinweise auf einen vorherigen Drogenkonsum. Es wurde eine Blutentnahme durchgeführt und ein Bußgeldverfahren gegen den Fahrer eingeleitet.

Am Freitagmittag, 3. Januar, stellten die Beamten auch bei einem 39-jährigen Pkw-Fahrer in Roth drogentypische Auffälligkeiten festgestellt. Nachdem auch ein Drogen-Vortest positiv verlaufen war, wurde bei dem Fahrer eine Blutentnahme durchgeführt. Folge sind ein Bußgeldverfahren und ein Fahrverbot von einem Monat.


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