Verfassungsgerichtshof macht sich Bild

Radentscheid Bayern: Anhörung zur Zulässigkeit des Volksbegehrens

vnp

10.5.2023, 15:25 Uhr
Der ADFC machte zuletzt mit einer Sternfahrt in Nürnberg und Fürth mobil für Forderungen des Radentscheids Bayern.

© Roland Fengler, Roland Fengler Der ADFC machte zuletzt mit einer Sternfahrt in Nürnberg und Fürth mobil für Forderungen des Radentscheids Bayern.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Bayern und das bayerische Innenministerium zur Zulässigkeit des Volksbegehrens „Radentscheid Bayern“ angehört.

In seiner Stellungnahme vom 10. März hatte das Innenministerium die Zulässigkeit des Volksbegehrens angezweifelt: Erstens dürfe allein der Bund bestimmte Punkte in der Gesetzesvorlage des Radentscheid für ein bayerisches Radgesetz regeln. Zweitens koste die vom Bündnis Radentscheid Bayern angestrebte Verbesserung der Radinfrastruktur so viel Geld, dass die Haushaltshoheit des Freistaats beeinträchtigt wäre.

Bernadette Felsch, die Beauftragte des Volksbegehrens und Vorsitzende des ADFC Bayern, sieht das anders: „In zwei anderen Bundesländern, nämlich in Berlin und Nordrhein-Westfalen, gibt es bereits sehr ähnliche Radgesetze, ohne dass die Gesetzgebungskompetenz beanstandet wurde. In unserem Radgesetzentwurf haben wir zudem bewusst auf konkrete finanzielle Forderungen und Maßnahmen verzichtet. Dass das Ministerium aus dem Ziel, den Radverkehrsanteil zu steigern, Kosten von angeblich 350 Millionen Euro pro Jahr ableitet, finden wir fragwürdig, zumal der Freistaat eine massive Steigerung des Radverkehrsanteils ja selbst anstrebt."

Fördermittel nicht berücksichtigt

Die Investitionssumme falle sehr viel niedriger aus, wenn etwa die vom Bund bereit gestellten Fördermittel und schon beschlossene Budgets abgezogen würden. Deshalb sei kein relevanter Eingriff in den Staatshaushalt zu erkennen, so Felsch.

Aus Sicht des bayerischen Radentscheid-Bündnisses gehe es bei der Anhörung nicht mehr nur um ein sinnvolles Radgesetz und den Radentscheid. Vielmehr stelle sich die grundsätzliche Frage, ob die Staatsregierung „die Latte durch eigene Auslegung so hoch legen kann, dass die Hürden bei Volksbegehren für Bürgerinnen und Bürger gar nicht mehr gemeistert werden“ können.

„Wir möchten eine faire Chance für die Direktdemokratie!“, so Bernadette Felsch weiter. Der Verfassungsgerichtshof wird am 7. Juni 2023 seine Entscheidung bekanntgeben.

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