Trunkenheitsfahrten haben am vergangenen Wochenende die Polizeiinspektion Auerbach beschäftigt.
© Patrick Pleul/dpa
Trunkenheitsfahrten haben am vergangenen Wochenende die Polizeiinspektion Auerbach beschäftigt.

Polizei Auerbach

Mit weit über 1,1 Promille am Steuer: 30-Jähriger fuhr auf B85 bei Edelsfeld rückwärts

Ein sehr ungewöhnliches und gefährliches Fahrverhalten hat ein 30 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach auf der Bundesstraße 85 im Gemeindebereich von Edelsfeld gezeigt: Der Mann blieb dort mehrfach mit seinem Wagen auf der Bundesstraße stehen und fuhr teilweise sogar rückwärts.

Ein aufmerksamer Bürger aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach hatte dies der Polizeieinsatzzentrale in Regensburg am frühen Sonntagmorgen gegen 3.10 Uhr gemeldet. Der Grund für das kuriose Fahrverhalten konnte eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Auerbach nach ihrem Eintreffen vor Ort schnell klären, wie die Beamten in ihrem Polizeibericht schreiben: Ein Vortest bei dem 30-Jährigen habe bereits einen Atemalkoholwert von weit mehr als 1,1 Promille angezeigt.

Nach einer angeordneten Blutentnahme im nächsten Krankenhaus wurde der Oberpfälzer wieder auf freien Fuß gesetzt. Seinen Führerschein hatten die Beamten zuvor schon sichergestellt und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

Gerichtsverwertbaren Test verweigert

Bereits in der Nacht zu Samstag war Beamten der Polizeiinspektion Auerbach kurz nach null Uhr bei Verkehrskontrollen im Gemeindegebiet von Königstein ein 23 Jahre alter Autofahrer aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach aufgefallen. Ein bei ihm zunächst durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,5 Promille, der bei der Ahndung im Grenzbereich von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat liegt.

Da der 23-Jährige anschließend einen gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest verweigerte, ordneten die Polizisten eine Blutentnahme im nächsten Krankenhaus an. Das Ergebnis hierzu stehe noch aus, heißt es im Polizeibericht. Sollte sich herausstellen, dass der Blutalkoholwert über dem gesetzlichen Grenzwert von 1,1 Promille liegt, hat dies eine Strafanzeige mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.

Andernfalls müsse der 23-Jährige mit einer Geldbuße von mindestens 500 Euro, einem einmonatigem Fahrverbot sowie einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen.


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