Neues Waffenrecht

"Wird streng bestraft": Landratsamt warnt vor Weihnachtsmarkt-Besuch mit Messer

11.12.2024, 18:45 Uhr
Egal, um welches Messer es sich handelt: Dabeihaben sollte man es in der Öffentlichkeit besser nicht.

© gleaminvisible - stock.adobe.com Egal, um welches Messer es sich handelt: Dabeihaben sollte man es in der Öffentlichkeit besser nicht.

In einer Pressemitteilung, die die Behörde am Mittwoch verschickt hat, heißt es wörtlich: "Verboten ist (...) absolut jedes Messer, vom Springmesser über das Scheckkartenmesser bis zum Gebrauchsmesser wie Küchenmessern. Es drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro."  Selbst eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren könne die Konsequenz sein.

Das Führen in der Öffentlichkeit ist verboten

Auch wer den sogenannten Kleinen Waffenschein habe, sei von diesen Regelungen nicht ausgenommen, so das Landratsamt weiter. Das Führen jeder Art von Messern und Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen sei verboten und werde "streng bestraft".

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte nach Inkrafttreten des neuen Waffenrechts "null Toleranz" gefordert. Auch Bayerns Staatsregierung kündigte "anlasslose Kontrollen" bei Veranstaltungen und in Verbotszonen an.