Schnaittacher Doppelmord: Gericht bestätigt lange Haft für Stephanie P.

27.7.2020, 12:41 Uhr

Zweieinhalb Jahre nach dem grausamen Schnaittacher Doppelmord ist das Urteil über das Strafmaß der Anstifterin gefallen. Stephanie P. muss wegen Anstiftung zum Mord lebenslang ins Gefängnis, was in Bayern durchschnittlich 22 Jahre Haft bedeutet. Nach 15 Jahren kann sie zum ersten Mal einen Antrag auf Bewährung stellen.

Die 19. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth unter Richter Markus Bader stützt ihr Urteil auf die Schwere der Schuld der Stephanie P. Ihre Aufklärungshilfe sei zwar wesentlich gewesen, aber angesichts der grausamen Tat und ihrer anhaltenden Beharrung auf ihre eigene Unschuld, sei keine Strafmilderung gerechtfertigt, so Richter Bader.


Schnaittacher Doppelmord beschäftigt erneut das Gericht


Stephanie P. zeigte während der Verkündung von Richter Bader keinerlei Regung. Aus Briefen, die sie aus der Haft an ihre Eltern geschrieben hat, geht hervor, dass sie ein Wiederaufnahmeverfahren nach Paragraf 3.59 StPO anstrebt. Dieses ist in Bayern mit hohen Hürden verbunden. Stephanie P. müsste neue Beweise vorlegen, oder nachweisen, dass die Richter absichtlich falsch entschieden haben.

Innerhalb einer Woche kann die 24-jährige Stephanie P. auch gegen das am heutigen Montag gefallene Urteil Revision beim BGH einlegen.

Der große Andrang von Besuchern und Vertretern der Medien, die sich lange vor der Urteilsverkündung um 11 Uhr im Strafjustizgebäude des Landgerichts versammelten, zeigte, dass das öffentliche Interesse an dem Schnaittacher Doppelmord ungebrochen ist.

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