Schnaittacher Doppelmord: Anwälte legen Revision ein

lu

16.4.2019, 18:36 Uhr

"Anstiftung zum zweifachen Mord? Nein, aus meiner Sicht hat die Beweisaufnahme dies gerade nicht belegt", sagt Anwalt Alexander Seifert, an der Schuld von Stephanie P. bestünden massive Zweifel. Mit Michael Spengler verteidigte er im Doppelmordprozess von Schnaittach die Angeklagte Stephanie P. (23). Letzte Woche wurden sie und ihr Ehemann Ingo P (26) zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt.

Doch der Zweifelssatz "In dubio pro reo" meint immer nur die Zweifel, die ein Gericht an der Schuld eines Angeklagten hegt – und das Landgericht Nürnberg-Fürth zeigte sich nach wochenlanger Beweisaufnahme überzeugt, dass Ingo P. im Dezember 2017 seine Eltern mit einem Hammer erschlagen und deren Körper einbetoniert hatte. Stephanie P., so die Begründung der Schwurgerichtskammer, stiftete ihn dazu an – schon weil sie ihm zu verstehen gab, nach den Morden zu ihm in sein Elternhaus zu ziehen.

Rechtsfehler werden gesucht

Wochenlang war verhandelt worden, am Ende forderten die Anwälte Freispruch, für einen gemeinsamen Tatplan, wie ihn der Staatsanwalt postulierte, lagen aus Sicht der Verteidigung keine Beweise vor. Auch Rechtsanwalt Jürgen Pernet, er vertritt Ingo P., wird das Urteil überprüfen lassen, auch er hat Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) angekündigt.

Rechtsmittel gegen ein Urteil einlegen zu können, ist ein wichtiger Gedanke des Rechtsschutzes. Unser System unterscheidet zwischen Berufung und Revision. Die Berufung ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil aus erster Instanz. Beispiel: Ein Dieb wird vom Amtsgericht verurteilt, die Berufung findet vor dem Landgericht mit einer neuen Beweisaufnahme statt. Neue Tatsachen und Beweise, zum Beispiel Zeugen, können angeführt werden. Gegen die Entscheidung des Schwurgerichts in erster Instanz gibt es keine Berufung. Statthaft ist nur die Revision zum BGH. Statt einer erneuten Beweisaufnahme wird geprüft, ob das Urteil Rechtsfehler enthält. Staatsanwalt Stephan Rackelmann verzichtet auf Revision; er hatte neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe für beide Angeklagte auch gefordert, die besondere Schwere der Schuld des Ingo P. festzustellen und Sicherungsverwahrung gegen ihn anzuordnen.


Das Informationsinteresse der Allgemeinheit ist nach der Urteilsverkündung so hoch, weshalb wir das Foto unverpixelt zeigen. Außerdem hatte sich das Paar im Vorfeld in einem Video bei Franken Fernsehen in der Öffentlichkeit gezeigt.

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