Gut Mittelbüg in Schwaig
Nach Vogelgrippe-Fall im Nürnberger Land: Geflügel darf vorerst im Freien bleiben
Der Verdacht auf Vogelgrippe bei drei verstorbenen Weißstörchen aus dem Gut Mittelbüg in Schwaig hat sich bestätigt. Weil der Bereich jedoch abgegrenzt ist, müssen Geflügelhalter im Nürnberger Land ihre Vögel derzeit nicht aufstallen, sollten aber Sicherheitsmaßnahmen einhalten, wie das Landratsamt mitteilt.
Die drei Weißstörche aus dem Nürnberger Tiergarten wurden Anfang der Woche nach Gut Mittelbüg in Schwaig gebracht, eine Außenstelle des Zoos. Dort sind sie einige Tage später verstorben, und zwar am Aviären Influenza-A-Virus, landläufig als Vogelgrippe bekannt. Wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) nach der Untersuchung von Proben nun bestätigte, handelt es sich um den hochpathogenen Subtyp H5N1.
Keine Aufstallungspflicht für Geflügelhalter in der Region
Die Veterinärämter des Landkreises Nürnberger Land und der Stadt Nürnberg haben für den Tiergarten und Gut Mittelbüg spezielle Maßnahmen angeordnet, um eine Weiterverbreitung der Erkrankung zu verhindern. Dazu gehören die sogenannte Aufstallung diverser Vögel, die Untersuchung empfänglicher Vogelarten in der Außenstelle und im Tiergarten selbst sowie spezielle Hygienemaßnahmen. Der Tiergarten Nürnberg bleibt bis auf Weiteres vorsorglich geschlossen.
Für Geflügelhalter in der Region besteht derzeit keine generelle Aufstallungspflicht für Geflügel, heißt es aus dem Landratsamt. Sie sind jedoch angehalten, die Biosicherheitsmaßnahmen, zum Beispiel den Schutz vor Wildvogelkontakt und die generelle Hygiene beim Umgang mit Tieren, zum Schutz ihrer Tierbestände zu überprüfen und streng einzuhalten. Nähere Informationen unter.