Polizei: "kein Kavaliersdelikt"

Zwei Vergewaltigungen hat eine Frau in Regensburg erfunden - nun läuft ein Verfahren gegen sie

22.10.2024, 15:30 Uhr
Hinter Gittern gelandet ist eine 28-Jährige - ihr werden erfundene Vergewaltigungen vorgeworfen.

© Jens Büttner/dpa/picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild Hinter Gittern gelandet ist eine 28-Jährige - ihr werden erfundene Vergewaltigungen vorgeworfen.

Anfang 2024 hat eine 28-jährige Frau gegenüber der Polizei angezeigt, dass sie im Bereich des Hauptbahnhofes Regensburg in einem Gebüsch vergewaltigt wurde, heißt es in einem aktuellen Bericht der Kriminalpolizei Regensburg.

Die Frau hat dann Anfang September 2024 erneut gemeldet, sie sei in einem Auto auf einem Parkplatz vergewaltigt worden. Beide Taten konnten durch umfangreiche Ermittlungen der Kripo widerlegt werden, und die 28-Jährige habe in diesem Zusammenhang inzwischen laut Polizei die Falschaussagen eingeräumt.

Die Polizei weist in diesem Fall darauf hin: Das Vortäuschen von Straftaten ist kein Kavaliersdelikt und kann schwerwiegende Folgen für die anzeigende Person selbst, aber auch für die zu Unrecht beschuldigte Person und das Umfeld haben.

Vor allem die erste vermeintliche Vergewaltigung im öffentlichen Raum hatte erhebliche Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Die Kriminalpolizei Regensburg hat mit umfangreichen Maßnahmen und intensiven Ermittlungen versucht, diese Tat aufzuklären. Wie sich jetzt herausstellte, fanden diese so jedoch nie statt.

Aufgrund des wiederholten Vortäuschens von Vergewaltigungen wurde gegen die 28-jährige Frau Haftbefehl erlassen. Mitte Oktober wurde sie festgenommen, der Haftbefehl von der Kriminalpolizei Regensburg wurde vollzogen. Sie wurde der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Regensburg vorgeführt und dann in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Erneutes Leid für echte Opfer - und Probleme für Unschuldige

Die Regensburger Polizei warnt in diesem Zusammenhang eindringlich: Wer gegenüber den Ermittlungsbehörden falsche Anschuldigungen anzeigt, macht sich gegebenenfalls selbst strafbar. Besonders bedenklich ist, dass damit tatsächlichen Kriminalitätsopfern erneutes Leid zugefügt wird und unbegründete Sicherheitsbedenken in der Bevölkerung entstehen können. Möglicherweise werden bei unschuldigen Personen polizeiliche Maßnahmen bis zur Haft durchgeführt.

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