Beschlossen

Windparkplan in Berngau: Gemeinderat stimmt Verrohrung von Altweihergraben zu

Berngau - In der Sitzung des Gemeinderates Berngau ging es um eine wasserrechtliche Genehmigung zur Umlegung und Verrohrung des Altweihergrabens an der Gemarkungsgrenze Berngau/Woffenbach auf dem Grundstück, auf dem die Firma Max Bögl SRE einen Windpark mit vier Windrädern errichten will. Der Graben soll auf einer Länge von 80 Metern umverlegt und 13 Meter verrohrt werden. Nach der Baumaßnahme wird der Wasserlauf naturnah wieder hergestellt. Das Gremium gab sein Einverständnis dazu.

Die Jagdgenossen in Tyrolsberg wollen ihre Maschinenhalle um einen Anbau mit 120 Quadratmetern erweitern. Für die Erweiterung wurde das Einverständnis erteilt unter der Voraussetzung, dass für das Vorhaben eine Privilegierung vorliegt. Der Besitzer der Doppelhaushälfte des Anwesens in Röckersbühl, Möninger Straße 11a, darf eine Stützmauer errichten. Dem Nachbarn war gleiches bereits in einem früheren Antrag genehmigt worden. Ebenfalls Zustimmung erhielt die Bauvoranfrage, wonach ein Einfamilienhaus in der Neumarkter Straße 6 in Berngau in ein Zweifamilienhaus umgebaut werden darf.

Auf Anfrage teilte der Bürgermeister mit, es gebe noch keinen Einweihungstermin für das Lukas-Anwesen. Zum Glasfaserausbau werden an Haushalte vom Anbieter E-Mails gesandt, wurde aus dem Gremium berichtet. Meier sagte dazu, für Sommer/Herbst dieses Jahres sei der Ausbau angekündigt. Weiteres sei der Verwaltung bislang nicht bekannt. Die Jagdgenossen wurden angesprochen, die durch den Windradbau eventuell Nachteile im Wegebau oder im Jagdrevier haben. Meier erklärte, die Betreiber hätten sich größtenteils mit den Jagdgenossen geeinigt.

"Es handelt sich um freiwillige Leistungen des Investors". Das Gewerbegebiet Röckersbühl, Langenbüchel III, wird auf Eis gelegt. Der Grund ist in Privatbesitz und eine Erschließung kommt aus Kostengründen nicht zustande. Der Nutzungsinteressent wird seitens der Gemeinde nach Rücksprache mit dem Besitzer noch informiert. Hier wird geprüft, ob der erfolgte Aufstellungsbeschluss rückgängig gemacht werden muss.

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