Stichwahl am 22. Oktober

OB-Stechen in Neumarkt: Das müssen Briefwähler jetzt beachten

vnp

10.10.2023, 07:02 Uhr
Im Mehrzweckraum des Bürgerhauses in der Fischergasse) können Wählerinnen und Wähler ihre Briefwahlunterlagen persönlich beantragen und gleich mitnehmen.

© Martina Hösch/Stadt Neumarkt Im Mehrzweckraum des Bürgerhauses in der Fischergasse) können Wählerinnen und Wähler ihre Briefwahlunterlagen persönlich beantragen und gleich mitnehmen.

Zweiter Durchgang: Am Sonntag, 22. Oktober, findet die erforderliche Stichwahl zur OB-Wahl in Neumarkt statt. Wer für die OB-Wahl am 8. Oktober bereits Briefwahlunterlagen beantragt hatte, bekommt sie automatisch auch für die Stichwahl zugesandt. Von Rückfragen bittet die Stadt Abstand zu nehmen.

Abholen oder online anfordern

Wer bisher keine Briefwahlunterlagen beantragt hatte, für den 22. Oktober aber nun Briefwahl machen will, der kann sich diese im Wahlbüro im Rathaus IV in der Fischergasse abholen oder sie über das Bürgerserviceportal der Stadt online anfordern. Die Möglichkeit zur Onlineanforderung endet am Mittwoch, 18. Oktober, um 12 Uhr, weil danach die Zustellung per Post nicht mehr gewährleistet ist.

Alle anderen Wählerinnen und Wähler können wie am 8. Oktober in den angegebenen Urnenwahlbezirken ihre Stimme abgeben. Bei der Stichwahl stehen Amtsinhaber Thomas Thumann von der Unabhängigen Parteifreien Wählergemeinschaft/Freie Wähler (UPW/FW) und Markus Ochsenkühn von der CSU zur Wahl.

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