Die Polizei Regensburg stellte in der Wohnung in Cham Betäubungsmittel sicher. (Symbolbild)
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Die Polizei Regensburg stellte in der Wohnung in Cham Betäubungsmittel sicher. (Symbolbild)

Polizei ist alarmiert

Gepanschte Drogen im Umlauf? Drei Tote in der Oberpfalz innerhalb weniger Tage

Im Raum Cham sind seit Dienstag, 22. April, drei Todesfälle bekannt geworden, die mutmaßlich auf den Konsum von Drogen zurückzuführen sind. Das teilte die Kriminalpolizei Regensburg mit, die auch weitere Ermittlungen zu den Todesfällen aufgenommen hat und mögliche Zusammenhänge prüft.

Zwei Personen tot in Wohnung in Cham aufgefunden

Am Mittwoch, 23. April, wurden in einer Wohnung in Cham zwei Personen tot aufgefunden – ein 24-jähriger Mann mit Wohnsitz in Cham sowie eine 20-jährige Frau aus dem Landkreis. Nach ersten Erkenntnissen sind beide vermutlich an den Folgen einer Drogenintoxikation verstorben. Bei der Staatsanwaltschaft Regensburg wurden Obduktionen zur Klärung der Todesursache beantragt. Die Polizei stellte in der Wohnung aufgefundene Betäubungsmittel sicher. Diese werden nun mittels Substanzgutachten analysiert.

Bereits am Vortag wurde ein 33-jähriger Mann leblos auf dem Gelände einer Tankstelle in Cham aufgefunden. Auch hier gibt es Anzeichen auf eine Drogenintoxikation. Eine Obduktion wird ebenfalls über die Staatsanwaltschaft Regensburg angeregt.

Die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg hat in allen Fällen die Ermittlungen übernommen und prüft derzeit mögliche Zusammenhänge. Die betroffenen Personen waren bereits zuvor im Zusammenhang mit Betäubungsmitteldelikten polizeilich bekannt.

Polizei Regensburg rät zur erhöhten Vorsicht vor verunreinigten Drogen

Auch wenn die Ermittlungen in den aktuellen Fällen noch andauern und bislang keine Erkenntnisse über die Zusammensetzung der Betäubungsmittel vorliegen, rät die Polizei zur allgemeinen Vorsicht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Umlauf befindliche Substanzen verunreinigt oder mit unerwartet starken Wirkstoffen versetzt sind.

Außerdem weist die Polizei darauf hin, Betäubungsmittel nicht mit anderen Drogen oder sonstigen Substanzen zu vermischen, da die Wirkungen solcher Rauschgiftcocktails unberechenbar sind. Neben der grundsätzlichen Strafbarkeit wird, auch in Anbetracht der hohen Gesundheitsgefahr, dringend davon abgeraten, illegale Betäubungsmittel zu konsumieren.


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