
Fehler beim Druck
Briefwahl-Panne in Neumarkt: Fast 400 Wahlscheine wurden doppelt gedruckt und versendet
Beim Versand der Briefwahlunterlagen hat die Stadt Neumarkt einen Fehler erkannt. Betroffen sind davon ausschließlich Briefwahlanträge, die am 18. und 19. Januar 2025 online über das Bürgerserviceportal und per QR-Code beantragt wurden.
"Aufgrund eines Fehlers beim Druck der beantragten Wahlscheine wurden 398 Wahlscheine mit identischer Wahlscheinnummer doppelt gedruckt und doppelt versendet", schreibt die Stadt in einer Pressemitteilung am Dienstag. Die betroffenen Wahlberechtigten erhalten daher zweimal Post mit Wahlunterlagen. Bei einzelnen Wahlberechtigten sei das auch schon passiert: Bis Dienstag Nachmittag seien bereits 13 entsprechende Rückmeldungen im Rathaus eingegangen.
Alle betroffenen Wahlscheine wurden bereits für ungültig erklärt
Die Stadt Neumarkt hat den Fehler am Dienstag erkannt, eingegrenzt und umgehend Maßnahmen zur Behebung des Fehlers veranlasst. Es wurde umgehend Rücksprache mit der Kreiswahlleitung für den "Stimmkreis 231 – Amberg" gehalten und das nachfolgend beschriebene Vorgehen einvernehmlich festgelegt: Als Erstes werden alle betroffenen Wahlscheine für "ungültig" erklärt.
"Diese Maßnahme ist wahlrechtlich möglich und findet regelmäßig bei Wahlen Anwendung, zum Beispiel beim Verlust von Wahlscheinen beim Wähler oder bei Verlusten auf dem Postweg." Damit sind die doppelt übersandten Wahlunterlagen ungültig geworden und können von den Wahlberechtigten einfach vernichtet werden.
Als Nächstes erhalten die Wahlberechtigten automatisch und ohne dass sie etwas veranlassen müssen, neue Wahlunterlagen mit einem erläuternden Anschreiben zugesandt. "Die neuen Unterlagen gibt die Stadt am Mittwoch zur Post, sodass ausreichend Zeit zur Rückgabe verbleibt."
Wahlberechtigte, die keine neuen Wahlunterlagen mit entsprechendem roten Hinweisblatt erhalten, sind nicht betroffen. Sollten betroffene Wahlberechtigte ihre nun für ungültig erklärten Unterlagen bereits ausgefüllt und zurückgegeben oder zur Post gegeben haben, müssen sie mit den neuen Unterlagen nochmals wählen. Falls die Unterlagen noch nicht ausgefüllt wurden, können sie vernichtet werden: Verwendung finden dürfen für die Bundestagswahl am 23. Februar ausschließlich die neuen Unterlagen.
Die Stadt Neumarkt hat bereits 12.500 Briefwahlunterlagen versendet oder ausgegeben
"Die Stadt bittet die betroffenen Wahlberechtigten, den Fehler und die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen", heißt es in der Mitteilung.
Mit der dargestellten Vorgehensweise werde sichergestellt, dass kein Wahlberechtigter doppelt wählen kann. "Etwaige Rückläufer werden aufgrund der bekannten Wahlscheinnummer aussortiert und auch eine Wahl im Wahllokal ist durch die Ungültigkeitserklärung sicher unterbunden."
Insgesamt hat die Stadt Neumarkt bisher rund 12.500 Briefwahlunterlagen versendet beziehungsweise ausgegeben.
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