Impfpflicht für alle? Juristisch kein Problem!
22.11.2021, 20:01 UhrDas Nachbarland Österreich hat die Impfpflicht beschlossen. Der Protest in der Bevölkerung ist riesig. Die Fronten zwischen Impfgegnern und Impfbefürwortern sind mehr als verhärtet. Auch in Deutschland und Bayern nimmt die politische Diskussion um eine allgemeine Impfpflicht mehr und mehr an Fahrt auf. Nach Markus Söder (CSU) hat sich jetzt auch Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) für eine Impfpflicht als letztes Mittel zur Pandemiebekämpfung ausgesprochen.
Doch ist eine Impfpflicht überhaupt mit der Verfassung vereinbar? Die Antwort eines Rechtsprofessors der FAU Erlangen-Nürnberg ist in dieser Hinsicht eindeutig: "Jede Regelung, die die Gefahr einer Seuche oder in diesem Fall Pandemie abwehrt, ist rechtlich zulässig. Dazu gehört auch eine Impfpflicht", sagt Professor Max-Emanuel Geis, Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Bayerisches Staats- und Verwaltungsrecht an der FAU Erlangen-Nürnberg.
Das Rechtsgut der allgemeinen Volksgesundheit kann also individuelle Freiheitsrechte einschränken. Eine Impfpflicht ist keine Menschenrechtsverletzung, das hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erst kürzlich entschieden. "Sie ist politisch nur nicht gewollt, weil dadurch Wähler verprellt werden oder Querdenker und Coronaleugner gestärkt werden könnten", ist sich Geis sicher. Doch nun werden auch die Rufe nach einer gesetzlichen Impfpflicht gegen das Corona-Virus von politischer Seite immer lauter.
Diskussion um Impfpflicht für alle ist nicht neu
In der Vergangenheit gab es schon häufig Impfpflichten, so in Bayern schon ab 1807, als alle Kinder gegen Pocken geimpft werden mussten. Im vergangenen Jahrhundert gab es Zwangsimpfungen gegen Tuberkulose und Kinderlähmung, aktuell ist es die Masernimpfung für alle Kindergarten- und Schulkinder.
Die Kontroverse um eine Impfpflicht und damit verbundene Risiken ist eine alt hergebrachte Diskussion im Verwaltungsrecht - schon seit 200 Jahren als sogenannter "allgemeiner Aufopferungsanspruch" bekannt, so der Rechtsprofessor. "Bei einer Impfpflicht wird in Kauf genommen, dass manche Menschen möglicherweise Impfschäden davon tragen, um den Großteil der Bevölkerung vor einer Seuche oder Pandemie zu schützen." Impfschäden müssten entsprechend vom Staat entschädigt werden.
Hier können Sie Ihre Meinung zur Corona-Krise kundtun oder sich mit anderen Usern zum Thema austauschen. Alle Artikel zu Corona haben wir zudem für Sie auf einer Themenseite gesammelt.