Erste Geflüchtete sind da
Wer Ukrainern helfen will: Die Ansprechpartner in Weißenburg-Gunzenhausen
6.3.2022, 16:52 UhrMit Beschluss des EU-Rates ist die Aufnahme der aus der Ukraine geflüchteten Menschen auf Grundlage der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie der EU erleichtert worden, heißt es in der Pressemitteilung. So müsse wegen des vorübergehenden Schutzes kein Asylverfahren durchlaufen werden. Sobald der vorübergehende Schutz greift, könne den aus der Ukraine Geflüchteten nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz ein zunächst auf ein Jahr befristetes Aufenthaltsrecht erteilt werden (mit Verlängerungsmöglichkeiten auf maximal drei Jahre) und es können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Anspruch genommen werden.
Dazu ist es laut Landratsamt allerdings notwendig, dass sich alle neu ankommenden ukrainischen Flüchtlinge, die Leistungen erhalten oder sich länger in Deutschland aufhalten möchten, an die nächstgelegene Registrierungsmöglichkeit wenden, die sogenannten AnkER-Einrichtungen. Die für Altmühlfranken nächstmögliche Registrierungsstelle ist die AnkER-Einrichtung in Zirndorf (AnkER Zirndorf, Rothenburger Str. 29, 90513 Zirndorf). Für die Geflüchteten bestehe keine Verpflichtung, in der AnkER-Einrichtung zu wohnen oder länger dort zu bleiben. Zweck der Kontaktaufnahme ist nur die Registrierung und die Klärung, ob sie eine Unterkunft benötigen oder wo sie privat unterkommen.
Nach der Registrierung erfolgt die Verteilung
Dies ist unter anderem notwendig, damit die Betroffenen, die nicht bei Verwandten unterkommen können, auf alle Bundesländer verteilt werden können. Nach der Registrierung können diejenigen, die eine private Unterkunft haben, dorthin weiterreisen. Diejenigen, die eine Unterkunft brauchen, werden einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zugewiesen, die einen Platz in einer Gemeinschaftsunterkunft oder einer dezentralen Unterkunft anbietet.
Ukrainerinnen und Ukrainer können mit einem biometrischen Pass ohne Visum 90 Tage in Deutschland bleiben. Auch für diese Personen empfiehlt sich aber eine zeitnahe Registrierung in der AnkER-Einrichtung, heißt es weiter.
Allgemein sind Inhaber eines Schengen-Visums berechtigt, ihr Hauptreiseziel und andere Länder des Schengen-Raums zu besuchen, ohne dass sie ein Einzelvisum benötigen. Da die zugrundeliegende 90/180-Regel allerdings kompliziert sein kann, ist es wichtig, die Tage, die man im Schengen-Raum verbracht hat, im Auge zu behalten. Wer sich nicht sicher ist, wie lange er bereits unterwegs ist und wie lange er noch bleiben darf, kann dies ganz einfach mit dem Schengen Calculator berechnen.
Das Landratsamt will die wichtigsten Informationen zum Aufnahmeverfahren auf der Homepage unter www.landkreis-wug.de/ukraine-hilfe zeitnah veröffentlichen.
Wer helfen möchte: Die Ansprechpartner
Auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wurden bereits zahlreiche Hilfsangebote registriert. Wer Hilfe sucht, zum Beispiel Fahrdienste oder Übersetzer, könne sich an die Freiwilligenagentur altmühlfranken wenden. Die Mitarbeiter koordinieren die Angebote und Gesuche. Außerdem kann auch Auskunft über mögliche Sammelstellen für Sachspenden gegeben werden. Mehr Informationen gibt es unter www.landkreis-wug.de/ukraine-hilfe oder bei Corina Heid, Telefon 09141/902-227, oder Verena Wagner, Telefon 09141/902-235.
Wer selbst eine Wohnmöglichkeit zur Verfügung stellen kann oder sich als ehrenamtliche Helferin oder Helfer engagieren möchte, kann sich unter www.landkreis-wug.de/ukraine-hilfe registrieren. Bei Bedarf nehmen die zuständigen Mitarbeiter Kontakt auf.
Keine Kommentare
Um selbst einen Kommentar abgeben zu können, müssen Sie sich einloggen oder sich vorher registrieren.
0/1000 Zeichen