Bei Unterschwaningen, an der Einmündung zu Dennenlohe, wurde nun ein Autofahrer erwischt, der mehr als doppelt so schnell unterwegs war wie erlaubt.
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Bei Unterschwaningen, an der Einmündung zu Dennenlohe, wurde nun ein Autofahrer erwischt, der mehr als doppelt so schnell unterwegs war wie erlaubt.

Fahrverbot steht an

Mit 144 Stundenkilometern bei Dennenlohe unterwegs - erlaubt waren aber nur 70 km/h

Am Mittwoch, 26. März, führten Beamte der Polizeiinspektion Dinkelsbühl am Vormittag auf der Staatsstraße 2221 im Bereich der Einmündungen bei Dennenlohe nördlich von Unterschwaningen eine Geschwindigkeitsmessung durch.

Da es sich bei diesem Streckenabschnitt um einen erkannten Unfallschwerpunkt handelt, wurde bereits versucht, diesen durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h und ein Überholverbot zu entschärfen, informiert die Polizei.

Ein Raser war doppelt so schnell wie erlaubt unterwegs

Im Rahmen der Kontrolle wurden ein Verstoß gegen das Überholverbot festgestellt. Wegen überhöhter Geschwindigkeit wurden insgesamt sieben Fahrzeugführer angehalten. Ein Fahrer wurde vor Ort mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung belegt. Gegen die anderen sechs Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, sie müssen nun mit entsprechenden Sanktionen ab 60 Euro aufwärts rechnen.

Der „Spitzenreiter“ der Verstöße war ein 61-Jähriger, der es überaus eilig hatte. Er wurde mit 144 km/h gemessen. Der Regelsatz laut Bußgeldkatalog sieht hier nach Abzug einer Toleranz von 5 km/h eine Geldbuße von 600 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein zweimonatiges Fahrverbot vor, fasst die Polizei zusammen.

Aufgrund der deutlichen Überschreitung wird nun von der Zentralen Bußgeldstelle geprüft, ob gegen den verantwortlichen Fahrer bereits Eintragungen in der „Verkehrssünderkartei“ vorliegen oder auch von einem vorsätzlichen Verstoß auszugehen ist. In diesem Fall verdoppelt sich der Bußgeldsatz auf 1200 Euro.


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