Hochansteckend
In Altmühlfranken gehen die Windpocken um: Verhaltenstipps des Gesundheitsamts
12.7.2023, 15:00 UhrWindpocken werden durch sogenannte Varizella-Zoster-Viren verursacht und gehören zu den klassischen Kinderkrankheiten. Windpocken sind hochansteckend und die Übertragung kann auf zweierlei Wegen erfolgen: Zum einen durch das Einatmen von winzigen Speicheltröpfchen, welche die Erkrankten beim Atmen, Husten, Niesen oder Sprechen an die Luft abgeben. Zum anderen durch Schmierinfektion, wobei durch Aufplatzen oder Aufkratzen der Bläschen der hochansteckende Inhalt über die Hände oder gemeinsam genutzte Gegenstände weitergegeben wird. Die Viren können auch außerhalb des Körpers einige Stunden bis wenige Tage überleben, wodurch eine Ansteckung über Gegenstände wie Türklinken, Wasserhähne oder Spielzeug möglich ist, heißt es in der Pressemitteilung aus dem Landratsamt.
Zwei Tage vorher ansteckend
Betroffene sind bereits zwei Tage vor Ausbruch der Erkrankung ansteckend. Das kann die Ausbreitung der Windpocken entscheidend begünstigt. Zwischen Ansteckung und Ausbruch der Erkrankung können acht Tage bis vier Wochen liegen, im Schnitt sind es gut zwei Wochen.
Bei Erkrankten zeigt sich zunächst ein bis zwei Tage ein leichtes Krankheitsgefühl (Unwohlsein, Kopf-/Gliederschmerzen), zum Teil mit leichtem Fieber, das im weiteren Verlauf auch bis 39 Grad Celsius ansteigen kann. Dann bildet sich der typische, stark juckende Hautausschlag aus. Rasch entstehen in den nächsten Tagen flüssigkeitsgefüllte Bläschen, die sich, beginnend an Kopf und Rumpf, über den gesamten Körper ausbreiten. Nach drei bis fünf Tagen verkrusten die Bläschen und heilen im Normalfall ohne Narbenbildung ab. Wenn nach sieben bis zehn Tagen alle Bläschen vollständig abgetrocknet sind, ist die Krankheit überstanden und es besteht keine Ansteckungsgefahr mehr.
Windpocken zeigen bei sonst gesunden Kindern in der Regel einen gutartigen Verlauf. Doch es sind immer auch schwere Verläufe und Komplikationen möglich - insbesondere bei Schwangeren, Neugeborenen und vorerkrankten Menschen mit einer geschwächten Immunabwehr. Daher wird seit August 2004 die Varizellen-Schutzimpfung von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für alle Kinder und Jugendlichen empfohlen. Sie sollte in zwei Schritten im Alter von 11 und 15 Monaten erfolgen.
Gesundheitsamt empfiehlt Impfung
Bei allen ungeimpften älteren Kindern und Jugendlichen, die noch keine Windpockenerkrankung durchgemacht haben, sollte die Varizellen-Impfung mit zwei Dosen möglichst bald nachgeholt werden, empfiehlt das Gesundheitsamt . Bereits einmal geimpfte Kinder und Jugendliche sollten ebenfalls eine zweite Impfung bekommen.
Im Falle einer Erkrankung sind keine speziellen Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen vorgegeben. Erkrankte sollten den Kontakt zu Schwangeren, Neugeborenen und Menschen meiden, die chronisch krank sind und an einer Abwehrschwäche leiden. Gegebenenfalls sollte das persönliches Umfeld über die Infektion informiert werden, gleiche gilt bei einem geplanten Arztbesuch.
Kinder und Erwachsene, bei denen eine Windpockenerkrankung festgestellt wurde oder der Verdacht darauf besteht, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Krippen oder Schulen vorübergehend nicht besuchen oder dort tätig sein. Die Erkrankung muss der Einrichtung gemeldet werden, deren Leitung ist verpflichtet, das Gesundheitsamt zu benachrichtigen. Sobald die Ansteckungsgefahr vorbei ist, darf die Einrichtung wieder besucht werden.
Kein Kontakt zu Risikopersonen
Für Kontaktpersonen ohne Impfschutz oder Immunität durch durchgemachte Infektion gilt: Die Einrichtung darf 16 Tage (mittlere Inkubationszeit) nach dem letzten infektionsrelevanten Kontakt zum Erkrankten nicht besucht werden. Kontaktpersonen mit einer einmaligen Impfung dürfen die Gemeinschaftseinrichtung besuchen, wenn kein Kontakt zu Risikopersonen in der Einrichtung besteht.
Gerade die gesetzlichen Vorgaben für ungeimpfte Kontaktpersonen ohne Immunität sind oft nicht bekannt und stellen die Eltern dann überraschend vor Probleme. Im Alltag heißt das: Wenn ein Kindergartenkind oder Mitschüler an Windpocken erkrankt ist, dürfen alle ungeimpften Kinder der Kindergartengruppe oder der Klasse für 16 Tage nicht die Schule oder den Kindergarten besuchen, außer es wird innerhalb von fünf Tagen nach dem Erstkontakt eine Impfung durchgeführt oder eine bestehende Immunität nach eigener Erkrankung nachgewiesen.
Auch vor diesem Hintergrund lautet die Empfehlung des Gesundheitsamtes: Der Impfschutz der Kinder gegen Windpocken sollte überprüft, vorhandene Impflücken zeitnahgeschlossen werden.
Bei Fragen steht das Gesundheitsamt unter (09141) 902-409 oder gesundheitsamt.lra@landkreis-wug.de zur Verfügung.
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