Prozess am Landgericht

Familiendrama: Vom Angeklagten kein Zeichen der Reue

7.5.2019, 15:32 Uhr
Vor dem Landgericht in Ansbach findet der Prozess statt. Es sind 21 Zeugen und sechs Sachverständige geladen.

© Foto: Wolfgang Dressler Vor dem Landgericht in Ansbach findet der Prozess statt. Es sind 21 Zeugen und sechs Sachverständige geladen.

Dienstagmorgen im Ansbacher Gerichtsgebäude: In einem kleinen Sitzungssaal beginnt ein Verfahren, doch niemand nimmt Notiz von diesem Geschehen. Im Flur und vor allem im Saal gegenüber, der mit 1.72 gekennzeichnet ist, herrscht dagegen alles andere als Routine. Medienvertreter harren der Dinge, Kameramänner halten ihr Arbeitsgerät auf der Schulter. Alle warten auf einen 31-jährigen Mann namens Georg K. Er soll im Juni vergangenen Jahres in Gunzenhausen einen vierfachen Mord begangen haben.

Der Angeklagte wird von sechs Polizisten begleitet, als er den Saal betritt. Man hat ihm Handfesseln angelegt. Der mutmaßliche Mörder ist zunächst gar nicht zu erkennen, die Kapuze hat er tief ins Gesicht gezogen. An seiner Seite ist seine Verteidigerin, Rechtsanwältin Nicole Obert. Der Angeklagte stammt aus Kirgisistan, er spricht Russisch, aber auch Deutsch. Er besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft. Als Beruf gibt Georg K. Maschinenanlagenführer an und als Familienstand "verwitwet". Diesen Status soll er, so die von Oberstaatsanwalt Michael Schrotberger verlesene Anklageschrift, am Dienstag, 26. Juni, frühmorgens in der Bismarckstraße 31 durch schreckliche Taten selbst herbeigeführt haben.

Angeklagter schweigt

Doch bevor es darum geht, bittet die Verteidigerin darum, dass ihrem Mandanten die Handfesseln abgenommen werden. Nur so könne er sich etwas notieren. Der Wunsch wird von der 1. Großen Strafkammer unter Vorsitz von Richter Claus Körner erfüllt. Ansonsten bleibt vieles ungesagt: Der Anklagte macht "in vollem Umfang" von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, wie es Nicole Obert ausdrückt. Also kein Wort zum Tathergang und vor allem keines zum Motiv. Und wenn jemand im Gerichtssaal eine Entschuldigung des Angeklagten, ein Zeichen der Reue erwartet hat, wird er enttäuscht.

Der Angeklagte Georg K., mutmaßlicher vierfacher Mörder, mit seiner Verteidigerin Nicole Obert (rechts) und einer Dolmetscherin, auf deren Dienste K. jedoch verzichtet.

Der Angeklagte Georg K., mutmaßlicher vierfacher Mörder, mit seiner Verteidigerin Nicole Obert (rechts) und einer Dolmetscherin, auf deren Dienste K. jedoch verzichtet. © Foto: Wolfgang Dressler

Georg K. wirkt in den nächsten Stunden emotional unbeteiligt. Genau im Blick hat ihn Rechtsanwalt Thorsten Schütz. Er vertritt die Nebenklage und damit die Eltern der ermordeten Familienmutter Olesja. Diese, wie auch die drei gemeinsamen Kinder mit Georg K., wurden am 26. Juni tot in der Wohnung im dritten Stock des Hochhauses gefunden – grausam mit einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser getötet. Der Täter stach oft zu. Der neunjährige und der siebenjährige Sohn hatten keine Chance, ebenso wenig die dreijährige Tochter, der die Kehle durchgeschnitten wurde, und Familienmutter Olesja (29). Sie hatte noch versucht, sich ihres Peinigers zu erwehren, erlitt so Schnittverletzungen an der Hand.

Bewohner des Hochhauses, die Polizei, Sanitäter und Notarzt konnten den vier Opfern nicht mehr helfen. Ein erster Notruf, der die PI Gunzenhausen erreichte, hatte zum Inhalt: "Alle abgeschlachtet, alle tot."

Zwei Streifenwagen rasten zum Tatort, schildert einer der damals im Einsatz befindlichen Ordnungshüter dem Gericht. Auf dem Grünstreifen vor dem Haus lag ein Mann, es war Georg K. Er hatte sich aus der Wohnung gestürzt. Nicht weit weg von ihm fand sich ein blutiges Messer.

Der Polizist ging hoch, betrat vorsichtig die Wohnung und musste Dinge ansehen, die keiner vergisst. Im vorderen Kinderzimmer befanden sich die beiden Jungen, einer im Stockbett, der andere auf dem Boden, er hatte noch fliehen wollen. Im Schlafzimmer lag eine Frau auf dem Bett, auch sie ermordet. Im zweiten Kinderzimmer wurde das kleine Mädchen aufgefunden.

Er hatte keine Schuhe an

Diese Tatort-Beobachtungen werden von zwei weiteren Zeugen, ebenfalls Polizisten, ergänzt. Sie schildern, der Mann auf dem Grünstreifen sei schwer verletzt gewesen (Beckenbruch) und ins Gunzenhäuser Krankenhaus gebracht worden. Der Mann habe nichts gesagt, aber wegen der Schmerzen gewimmert. Und: Er hatte keine Schuhe an. Die Anklage geht davon aus, dass er die Wohnung in Strümpfen betrat, um keinerlei Geräusch zu machen.

Georg K. hatte damals, nachdem sich seine Frau von ihm losgesagt hatte, die Polizei eingeschaltet worden war und er ein Platzverweis und ein Kontaktverbot erhalten hatte, keinen Hausschlüssel mehr. Es gelang ihm bereits am 25. Juni und dann einen Tag später dennoch, ins Haus zu gelangen. Er wartete, bis kurz nach 5 Uhr ein Bewohner nach außen trat, und schlüpfte durch die geöffnete Haustür hinein. Diesem Bewohner kamdas Verhalten Georg K’s zwar komisch vor, zumal es gleich zweimal geschah, aber ein Verbrechen konnte er nicht erahnen. So erging es auch der Bewohnerin eines Nachbarhauses, die an beiden Tagen sah, wie Georg K. vor dem Haus wartete und einen unruhigen, nervösen Eindruck machte.

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