
B 466 Gunzenhausen - Nördlingen
Bauabschnitt in Gnotzheim wird beendet - warum die B 466 trotzdem gesperrt bleibt
Die seit Mitte Juli laufenden Arbeiten in Gnotzheim im Zuge des Ausbaus der Ortsdurchfahrt der Bundesstraße 466 kommen gut voran, teilt die Verwaltungsgemeinschaft (VG) Hahnenkamm in einer Pressemeldung mit.
Der erste Bauabschnitt zwischen dem nördlichen Ortseingang bis zur Einmündung Römerstraße (WUG 26) wird demnach am Montag, 4. November, fertiggestellt. Vorab erfolgte hier die Verlegung der Nahwärmeleitungen sowie die Erneuerung von Wasserleitungshausanschlüssen. Außerdem wurden Glasfaserleitungen verlegt und die Straßenbeleuchtung erneuert, so die VG.
Abschnitt zwei dauert noch bis Mitte Dezember
Des Weiteren wurden neben einer Erneuerung der Asphaltschichten im Bereich der Bundesstraße auch die Gehwege vollständig neu hergestellt, am Ortseingang entstanden eine Querungsinsel, und es wurden Geh- und Radwege angelegt.
Ab Dienstag, 5. November, beginnt der Bauabschnitt 2, der im Bereich des Marktplatzes zwischen Römer- und Spielberger Straße (WUG 25) liegt. Hier wird neben dem barrierefreien Ausbau der beiden Bushaltestellen eine Fußgängerampel errichtet.
Die B 466 muss wegen dieser Arbeiten weiter voll gesperrt werden, teilt die VG mit. Der Verkehr wird während der kompletten Bauzeit großräumig umgeleitet. Die Umleitung läuft nördlich von Oettingen über die Staatstraße 2221 nach Wassertrüdingen und weiter nach Unterschwaningen über die Staatsstraße 2219 in beide Richtungen.
Die Fertigstellung von Bauabschnitt 2 ist für Mitte Dezember geplant. Anschließend wird die Bundesstraße über die Wintermonate für den Verkehr freigegeben, bevor die Arbeiten im kommenden Jahr in Bauabschnitt 3 fortgesetzt werden, sobald dies witterungsbedingt möglich ist. Dieser letzte Bauabschnitt verläuft vom Ortseingang von Ostheim kommend bis zur Einmündung Spielberger Straße (WUG 25). Die Gesamtfertigstellung der Maßnahme ist für Mitte 2025 geplant.
Das Staatliche Bauamt Ansbach sowie der Markt Gnotzheim bitten alle betroffenen Verkehrsteilnehmer sowie die Anlieger der betroffenen Umleitungsstrecken um Verständnis für die dringend erforderlichen Straßenbauarbeiten und die damit verbundenen Verkehrsbehinderungen.
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