Die reflektierenden Markierungen sollen vor allem nachts und bei schlechten Sichtverhältnissen helfen.
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Die reflektierenden Markierungen sollen vor allem nachts und bei schlechten Sichtverhältnissen helfen.

Weitere Maßnahmen sind vorgesehen

Mehr Sicherheit in Forchheim: Dieser langgehegte Wunsch vieler Radfahrer wird jetzt umgesetzt

Im Rahmen des bayerischen Verkehrssicherheitsprogramms 2023 wurde im Frühjahr dieses Jahres der Handlungsleitfaden Radverkehr gemeinsam vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration veröffentlicht.

Dieser enthält Empfehlungen und Richtlinien für den Radverkehr: Durch diesen Leitfaden wurde die generelle Randmarkierung von unbeleuchteten Radwegen außerorts nun rechtlich ermöglicht und zugelassen. Die Untere Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Forchheim konnte daher nach Überprüfung mit dem Tiefbauamt und der Polizeiinspektion die erste Randmarkierung für den Geh- und Radweg an der FO 10 zwischen Schnaid und Willersdorf anordnen.

Die Witterung unterbrach die Arbeiten

Die Markierung wurde bereits in Auftrag gegeben und begonnen, mussten witterungsbedingt jedoch unterbrochen werden. Grundsätzlich wird auch künftig geprüft, ob eine Randmarkierung nachträglich zur Verbesserung der Sicht der Radfahrenden aufgebracht werden soll.

Weitere Maßnahmen für bestehende Geh- und Radweg sind daher sukzessive vorgesehen. Die Markierung der Radwegränder ist insbesondere außerorts bei unbeleuchteten Geh- und Radwegen geeignet, um nicht nur allgemein die Verkehrssicherheit zu verbessern, sondern auch speziell die Verkehrsführung des Radverkehrs zu verdeutlichen.

Bei schlechten Sichtverhältnissen oder auch nachts trägt der reflektierende Streifen zum Schutz der Radfahrenden bei. Beim Neu-, Um- und Ausbau von unbeleuchteten Radwegen außerorts wird daher künftig grundsätzlich eine Randmarkierung vorgesehen.