Freizeitspaß mit Tücken

Drachensteigen im Herbst: Was man tun und lassen sollte

Achim Bergmann

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25.10.2021, 05:58 Uhr
An Überlandleitungen lauert die Gefahr: Beim Drachensteigen muss unbedingt ausreichend Abstand zu Stromleitungen eingehalten werden. 

© imago images/Hubert Jelinek, NN An Überlandleitungen lauert die Gefahr: Beim Drachensteigen muss unbedingt ausreichend Abstand zu Stromleitungen eingehalten werden. 

Was nicht jeder weiß: In Deutschland gilt jeder Drache nach der Luftverkehrsordnung als Luftfahrzeug. Selbst kleinste Papierdrachen unterliegen Vorschriften, die beachtet werden müssen.

So ist zu Flugplätzen ein Abstand von drei Kilometern einzuhalten. Drachen sind nur mit einer höchstens 100 Meter langen Schnur erlaubt, um Gefahren zu vermeiden. Die Verwendung einer längeren Drachenschnur muss - so seltsam es klingen mag - von der zuständigen Luftfahrtbehörde genehmigt werden. Halteleinen mit Metallfäden sind nicht erlaubt.

In der Luftverkehrsordnung finden sich weitere wichtige Regeln: So müssen mindestens 600 Meter Abstand zu Hochspannungsleitungen, Strommasten oder Oberleitungen eingehalten werden, ebenso wie zu Bahnstrecken, Autobahnen und weiteren viel befahrene Straßen. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) warnt insbesondere vor Hochspannungsleitungen auf abgeernteten Feldern, die im Herbst gerne zum Drachensteigen genutzt werden.

Die besten Orte in der Region

Rund um Nürnberg sind beliebte Orte mit guten Windverhältnissen unter anderem die Hügel, Wiesen und Äcker bei Kalchreuth, der benachbarte Drachenberg, der Schweinauer Buck beim Fernsehturm am Main-Donau-Kanal, der Atzelsberg bei Erlangen und natürlich die Fränkische Schweiz.

Ein Drachenflug funktioniert am besten ab Windstärke drei. Bei Windstärke sieben wird es für den Lenker schon sehr anstrengend, bei noch stürmischerer Wetterlage sollte man sein Fluggefährt nicht steigen lassen. Generell gilt immer zu beachten: Büsche und Sträucher nicht als Bodenanker verwenden und niemals einen Drachen flach über die Köpfe von Menschen fliegen lassen!

Verletzt der Lenker mit seinem Drachen doch einmal andere Personen oder kommt es zu einem Sachschaden, ist der Verursacher gesetzlich verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich die gesetzliche Haftpflicht für Schäden, die beim Drachensteigen entstehen. Jedoch nur, wenn die Drachen ohne Motoren und Treibsätze sind und nicht mehr als fünf Kilogramm Fluggewicht haben.

Und sollte sich ein Drachen trotz Vorsichtsmaßnahmen doch mal in einer Stromleitung verfangen, muss umgehend der Störungsdienst des örtlichen Energieversorgers informiert werden. "Befreiungsaktionen" auf eigene Faust können lebensgefährlich sein.