Jährliche Datenerhebung

Antworten ist Pflicht: Darum bekommen 130.000 Menschen Post aus Fürth

André Ammer

Thementeam Regionale Reporter:innen und Breaking News

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21.1.2025, 15:27 Uhr
Etwa 60.000 Haushalte in Bayern werden in den kommenden Wochen und Monaten Post aus Fürth bekommen. Das Landesamt für Statistik sammelt nämlich Daten für den diesjährigen Mikrozensus.

© Sven Hoppe/dpa Etwa 60.000 Haushalte in Bayern werden in den kommenden Wochen und Monaten Post aus Fürth bekommen. Das Landesamt für Statistik sammelt nämlich Daten für den diesjährigen Mikrozensus.

Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit im Freistaat etwa 130.000 Personen in 60.000 Haushalten auskunftspflichtig. Stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger in Bayern geben sie Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen.

Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Denn der Mikrozensus liefert wichtige Informationen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Menschen im Deutschland. Nur auf der Basis von verlässlichen, qualitativ hochwertigen Daten könne zum Beispiel Armut gezielt bekämpft werden, argumentiert das in Fürth beheimatete Landesamt für Statistik. Auch für die zielgerichtete Förderung von Kinderbetreuung oder eine möglichst effiziente und nachhaltige Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern seien die Daten des Mikrozensus äußerst wichtig.

Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung, und die Auswahl der Haushalte beruht auf einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren. Zunächst wählen die Fachleute der Fürther Behörde Gebäude beziehungsweise Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus aus, und dann werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Gebäude befragt. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte konkretisieren dazu die Stichprobe über die Klingelschilder. Dabei können sie sich als Erhebungsbeauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik ausweisen.

Mikrozensus 2025 in Bayern: Es besteht Auskunftspflicht

Anschließend werden die ausgewählten Haushalte vom Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie ausführlich über die Erhebung informiert. Sie können die Fragen des Mikrozensus entweder im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung beantworten. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 Erhebungsbeauftragte im Einsatz, die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt.

Gemäß dem Mikrozensusgesetz besteht Auskunftspflicht. Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung, die keine Rückschlüsse auf die Daten einzelner Personen zulasse.

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