Tatverdächtiger schließt sich ein

SEK und USK rückten in Rothenburg ob der Tauber an: Mann bedrohte seinen Bruder mit einem Messer

Stefan Blank

Redakteur für Westmittelfranken

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2.12.2024, 09:53 Uhr
Spezialeinsatzkräfte der Polizei (Symbolbild) waren vor Ort.

© Heiko Becker/dpa Spezialeinsatzkräfte der Polizei (Symbolbild) waren vor Ort.

Es war am Freitagnachmittag, als die Polizei zu einem Wohnhaus im Norden von Rothenburg ob der Tauber gerufen wurde. Wie das Polizeipräsidium Mittelfranken berichtet, gab es wohl einen Streit zwischen zwei Brüdern. Ein 37-Jähriger soll seinen Verwandten mit einem Messer bedroht haben. Die Einsatzleitung reagierte sofort und forderte Unterstützungskräfte, kurz USK genannt, an.

Als die Polizisten kurz nach 16.50 Uhr an dem Haus eintrafen - neben Streifen der zuständigen Polizeiinspektion Rothenburg machten sich auch Kräfte des USK Mittelfranken auf den Weg - stellte sich heraus, dass der Bruder, der bedroht worden war, schon nicht mehr in dem Haus ist. Der Tatverdächtige, ein 37 Jahre alter Mann hatte sich allein im Inneren eingesperrt. Versuche der Polizei, ins Gespräch zu kommen, blockte er ab. Aufgrund der unklaren Lage rief die Einsatzleitung Spezialeinsatzkräfte, also das SEK, hinzu.

USK stürmte das Haus noch bevor das SEK eintraf

Doch die Situation in dem Haus war unklar, diese und Befragungen deuteten darauf hin, dass sich der Mann in einem psychischen Ausnahmezustand befinden könnte. Es konnte laut Polizei nicht ausgeschlossen werden, "dass er sich in dem Haus selbst etwas antun wird", heißt es in dem Bericht. Aus diesen Gründen habe die Einsatzleitung nicht das Eintreffen des SEK abgewartet, sondern einen Zugriff durch die Kräfte des vor Ort befindlichen USK angeordnet.

Die USK-Einheiten fanden den 37-Jährigen körperlich unversehrt in dem Haus. Er sei "merklich alkoholisiert" gewesen und befand sich tatsächlich in einer psychisch labilen Lage. Daher veranlassten die Beamten seine Unterbringung in einer Fachklinik. Verletzt wurde bei dem Einsatz niemand. Die genauen Hintergründe der Streitigkeit sind weitestgehend unbekannt.


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