Streit eskalierte
SEK-Einsatz in Arbeiterunterkunft in Windsbach: Beamte finden Waffe mit sichtbaren Blutspuren
Laut Informationen der Polizei kam es am Samstagabend, 2. November, gegen 20.30 Uhr zu einer körperlichen Auseinander in einer Unterkunft für Bauarbeiter in Windsbach, bei der eine Person verletzt wurde.
Laut Polizeipräsidium Mittelfranken wurde eine Person von einer anderen mit einer sogenannten Anscheinswaffe bedroht. Da zunächst unklar war, ob es sich um eine echte Waffe handelt, wurden Spezialkräfte der Polizei hinzugezogen. Die Polizei war mit einem Großaufgebot vor Ort, auch das SEK sowie die Verhandlungsgruppe Nordbayern wurde hinzugezogen.
Wie eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Mittelfranken nun mitteilt, haben die ersten Einsatzkräfte vor der Unterkunft eine 48-jährige Person mit einer Platzwunde über einem Auge angetroffen. Aufgrund der Sprachbarriere und der widersprüchlichen Angaben zu einer Bewaffnung des Täters wurde das SEK hinzugezogen.
Polizei findet Schreckschusswaffe im Außenbereich
Die Durchsuchung des Gebäudes, so die Sprecherin weiter, hat ergeben, dass sich im Haus sieben weitere männliche Personen befanden, von denen mindestens eine - ein 20-Jähriger - an der körperlichen Auseinandersetzung beteiligt gewesen sein soll. Im Außenbereich fanden die Beamten eine PTB-Waffe, umgangssprachlich auch als Schreckschusswaffe bezeichnet, die sichtbare Blutspuren aufwies, heißt es.
"Nach derzeitigem Ermittlungsstand wird davon ausgegangen, dass es in der Unterkunft zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen den beiden Männern gekommen war. In dessen Verlauf soll der 48-Jährige den 20-Jährigen zunächst mit einer Waffe bedroht haben, woraufhin es zu einer Schlägerei gekommen sein dürfte", erklärt die Polizeisprecherin.
Beamte brachten den "merklich alkoholisierten 48-jährigen Beschuldigten zur Dienststelle, wo eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von rund 1,6 Promille". Die zuständige Staatsanwaltschaft stellte laut Polizei Haftantrag gegen ihn wegen Bedrohung. Er wird im Laufe des 3. Novembers dem Ermittlungsrichter zur Prüfung der Haftfrage vorgeführt.
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