
Mit Tempo 166 unterwegs
Mit 166 km/h auf B25 bei Dinkelsbühl: 21-Jährige hatte erst zwei Tage ihren Führerschein
Dass auf vielen Bundesstraßen in Bayern zu schnell gefahren wird, ist keine Besonderheit. Ein Fall, der sich am Sonntag auf der B25, in der Nähe von Dinkelsbühl im Landkreis Ansbach, ereignet hat, ist dennoch mehr als kurios.
Es war in den Mittagsstunden des 23. März 2025, als Polizisten der Dienststelle Dinkelsbühl ihre Geräte zur Geschwindigkeitsmessung auf der B25 bei Greiselbach aufgestellt hatten. Die Strecke befindet sich außerhalb der geschlossenen Ortschaft, ist aber besonders heikel: Auf diesem Abschnitt war im Oktober 2024 eine 18-jährige Fahranfängerin tödlich verunglückt - der Bereich werde laut Polizei daher „häufiger überwacht“. Das war einer 21-Jährigen aber wohl nicht bekannt. Denn sie war die negative Spitzenreiterin innerhalb der rund einstündigen Überwachungsaktion.
Gegen 12.50 Uhr raste die 21 Jahre alte Frau mit ihrem Wagen bei einem Überholvorgang mit Tempo 166 auf der B25. Diese Geschwindigkeit sei laut Polizei „nach Beendigung des Überholvorganges mittels Laserpistole“ festgestellt worden. Abzüglich einer Toleranz von sechs Kilometern pro Stunde verbleibe eine „Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 60 Kilometer pro Stunde“, erklärt ein Polizeisprecher.
Das Bußgeld beträgt unglaubliche 960 Euro
Dieses Vergehen kommt der jungen Frau teuer zu stehen: „Der Regelsatz für eine solche Verkehrsordnungswidrigkeit sieht bei fahrlässiger Begehung ein Bußgeld in Höhe von 480 Euro, ein Fahrverbot von einem Monat und die Eintragung von zwei Punkten im Verkehrszentralregister vor“, erklärt der Polizeisprecher. Doch da in diesem Fall von einer vorsätzlichen Überschreitung auszugehen sei, verdoppele sich die Bußgeldhöhe. Die Autofahrerin muss also 960 Euro zahlen.
Besonders kurios ist aber eine Tatsache, die den Polizisten bei der Überprüfung der Frau auffiel: Die 21-Jährige hatte ihren Auto-Führerschein erst seit zwei Tagen. Ihre praktische Fahrprüfung hatte sie am 21. März bestanden. Nun ist davon auszugehen, dass auch die zuständige Führerscheinstelle weitergehende Maßnahmen beschließen wird.
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