Dringende Arztbesuche sind während der Arbeitszeit erlaubt, Routineuntersuchungen sollten hingegen besser in die Freizeit gelegt werden.
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Dringende Arztbesuche sind während der Arbeitszeit erlaubt, Routineuntersuchungen sollten hingegen besser in die Freizeit gelegt werden.

Notfall oder Routineuntersuchung

Darf ich während der Arbeitszeit zu einem Arzttermin?

Vor allem bei "Nine-to-Five"-Jobs fragen sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wann sie Zeit für einen Arztbesuch finden sollen – schließlich sind die meisten Arztpraxen genau zu diesen Zeiten geöffnet. In solchen Fällen lässt sich ein Arzttermin während der Arbeitszeit oft nicht vermeiden. Doch ist der Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigte freizustellen?

Das hängt laut Peter Meyer, Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), von verschiedenen Faktoren ab. In großen Betrieben mit Betriebsräten gibt es oft spezielle Regelungen, die eine Freistellung für Arztbesuche ermöglichen. Grundsätzlich gilt: Wenn der Arzttermin dringend und unvermeidbar ist – etwa, weil die Untersuchung nur zu einer bestimmten Zeit verfügbar ist und nicht verschoben werden kann – dürfen Arbeitnehmer auch während der Arbeitszeit zum Arzt gehen.

Anders sieht es bei Routineuntersuchungen oder planbaren Terminen aus. Hier kann der Arbeitgeber verlangen, dass der Termin außerhalb der Arbeitszeit stattfindet, um den Betriebsablauf nicht zu stören. Das gilt laut Meyer besonders in Schichtbetrieben, etwa in der Pflege, wo plötzliche Abwesenheiten zu Engpässen führen können.

Ein notwendiger Arztbesuch während der Arbeitszeit kann laut Gesetz eine vom Arbeitgeber zu bezahlende Arbeitsverhinderung sein. "Aber die Praxis ist eher die, dass die Mitarbeiter während der Arbeitszeit zum Arzt gehen können, diese Arbeitsunterbrechung in der Arbeitszeiterfassung als Pause vermerkt wird und das nicht als bezahlte Arbeitszeit gilt", so Meyer.

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