Frage und Antwort

Muss man bei der Landtagswahl im zugewiesenen Wahllokal wählen gehen?

Benedikt Dirrigl

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2.10.2023, 09:02 Uhr

Im Vorfeld einer Wahl bekommen alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung. Darin steht unter anderem das zuständige Wahllokal, auch Wahlraum genannt. Aber was, wenn Sie Ihre Stimme nicht in diesem bestimmten Wahllokal abgeben können oder wollen?

Im Grunde muss man das nicht tun - wenn man sich richtig vorbereitet. Denn wer die Unterlagen zur Briefwahl beantragt hat, bekommt mit diesen Unterlagen auch einen Wahlschein mitgeschickt. Dieser Wahlschein muss mit zurückgeschickt werden, wenn man seine Stimme per Briefwahl abgeben will. Er kann aber auch dazu genutzt werden, um am Sonntag in einem anderen Wahlraum zu wählen.

Wichtig ist allerdings, dass der alternative Wahlraum auch in Ihrem Stimmkreis liegt, den der Wahlschein ist nur für einen bestimmten Stimmkreis gültig.

Wer sich überlegt, jetzt noch die Briefwahl mitsamt Wahlschein zu beantragen, ist knapp dran. In der Regel kann man im Wahlamt vor Ort noch bis Freitag, 15 Uhr, einen persönlichen Antrag stellen und die Unterlagen gleich mitnehmen - oder vor Ort ausfüllen.

In Nürnberg kann man einen Online-Antrag, bei dem die Unterlagen per Post versandt werden, bis Mittwoch um 12 Uhr stellen. Beispielsweise in Schwabach ist das Zeitfenster für die Online-Beantragung schon vorbei, da die Stadt eine Woche für die Bearbeitung und den Versand der Unterlagen rechnet.

Achtung: Den Wahlschein dürfen Sie auf keinen Fall verlieren, denn er kann nicht neu ausgestellt werden.

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An Wahlen teilzunehmen ist Privileg und Bürgerpflicht zugleich. Das geht per Briefwahl oder an der Wahlurne.

An Wahlen teilzunehmen ist Privileg und Bürgerpflicht zugleich. Das geht per Briefwahl oder an der Wahlurne. © IMAGO / Steinach