Über 120.000 Euro
Gehalt und Extrazahlungen: Das verdienen Bundestagsabgeordnete
8.12.2021, 13:41 UhrGut bezahlt ist der Job in jedem Fall. Wir haben zusammengestellt, welches Gehalt und welche weiteren Zahlungen Bundestagsabgeordnete erhalten.
Durch die Bundestagswahl 2021 wuchs der Deutsche Bundestag in Berlin von 709 Abgeordneten auf 735 Sitze. Damit ist er so groß wie noch nie. Die hohe Anzahl, die vor allem durch Überhang- und Ausgleichsmandate verursacht wird, wird auch vom Bund der Steuerzahler kritisiert und mündete vor der Wahl immerhin in eine kleine Reform. Der Grund für die Kritik ist naheliegend: Je mehr Bundestagsabgeordnete es gibt, desto mehr Geld muss der Steuerzahler für ihr Gehalt und weitere Zahlungen aufbringen. Doch was bekommen Bundestagsabgeordnete eigentlich alles? Ein Überblick.
Gehalt der Bundestagsabgeordneten: Über 10.000 Euro
Die sogenannte Abgeordnetenentschädigung ist im Grundgesetzt in Artikel 48 Absatz 3 geregelt. Dort steht, dass "Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben". Der Betrag müsse der "Bedeutung des besonderen Amts des Abgeordneten und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung gerecht werden", heißt es dort weiter. In konkreten Zahlen bedeutet das: knapp 10.013 Euro Brutto pro Monat für die Arbeit im Bundestag (Stand Juli 2021). Sonderzahlungen wie etwa Weihnachtsgeld erhalten Abgeordnete nicht. Das Einkommen muss, wie alle Gehälter, versteuert werden.
Die monatliche Entschädigung wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Für 2020 verzichteten die Bundestagsabgeordneten allerdings wegen der Corona-Krise auf eine Erhöhung. Diese orientiert sich ansonsten seit 2016 an der allgemeinen Entwicklung aller Löhne in Deutschland. Die Große Koalition hat dieses Prinzip beschlossen – vermutlich, um nicht ständig erneut über die Höhe der Diäten diskutieren zu müssen. Das Wort "Diät" ist der Fachbegriff für die Abgeordnetenvergütung. Am 1. 2021 Juli sank das Gehalt der Bundesabgeordneten von rund 10.083 Euro auf knapp 10.013 Euro.
Aufwandspauschale: Gut 4500 Euro zusätzlich
Zusätzlich zu ihrer Diät erhalten Bundestagsabgeordnete eine steuerfreie Aufwandspauschale, "als Teil der sogenannten Amtsausstattung", heißt es auf der Seite des Bundestags. Die Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und liegt seit dem 1. Januar 2021 bei gut 4560 Euro monatlich. Das Geld soll für die Kosten, die durch das Bundestagsmandat zusätzlich anfallen, genutzt werden. Darunter fallen zum Beispiel eine mögliche Zweitwohnung in Berlin sowie die Miete und Einrichtung für ein Büro im eigenen Wahlkreis. Die Mitarbeiter der Abgeordneten, ob im Büro im Bundestag oder im Wahlkreis, müssen davon nicht bezahlt werden.
Die Aufwandspauschale bekommen Abgeordnete unabhängig davon, wie viel sie tatsächlich ausgeben. Würde man jede Ausgabe einzeln nachweisen müssen, würde sich der "Verwaltungsaufwand für den Deutschen Bundestags enorm erhöhen", heißt es zur Begründung auf der Internetseite des Bundestags.
Weitere Zuwendungen: Kostenpauschale von bis zu 12.000 Euro
Jeder Bundestagsabgeordnete hat zudem Anspruch auf ein komplett eingerichtetes, 54 Quadratmeter großes Büro am Sitz des Bundestags. Für Handys, Laptops, Faxgeräte oder Büromaterial stehen den Abgeordneten jährlich noch mal eine Kostenpauschale von bis zu 12.000 Euro extra zu. Diese Summe wird nicht ausbezahlt, steht dem Abgeordneten aber für Anschaffungen zur Verfügung. Endet die Wahlperiode vor Ablauf des Jahres oder scheidet der Abgeordnete während des Jahres aus dem Bundestag aus, kann er über den Jahresbetrag nur anteilig verfügen. Wer allerdings neu ins Parlament wechselt, bekommt im ersten Jahr 255,65 Euro on top.
Dienstreisen: Kosten werden übernommen
Unternehmen Bundestagsabgeordnete eine Dienstreise, wird die vom Bundestags und damit vom Steuerzahler übernommen. Fahrten in Ausübung seines Mandats - zum Beispiel im Wahlkreis - muss der Abgeordnete hingegen selbst aus der Kostenpauschale bezahlen. Eine Ausnahme gilt für Fahrten mit der Deutschen Bahn. Bundestagsabgeordnete erhalten eine Bahncard 100, mit der sie alle Züge bundesweit nutzen können - auch privat.
Mitarbeiter: Abrechnung über Bundestagsverwaltung
Um ihre Aufgaben zu erledigen, haben Bundestagsabgeordnete natürlich Mitarbeiter. Um die zu bezahlen, stehen ihnen nochmals bis zu 22.795 (Stand April 2021) Euro monatlich zur Verfügung. Das Geld erhalten die Abgeordneten allerdings nicht selbst. Die Abrechnung der Gehälter für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt durch die Bundestagsverwaltung.
Übrigens: Personen, die mit den Abgeordneten verwandt, verheiratet oder verschwägert sind wie auch derzeitige oder frühere Lebenspartner dürfen "nicht zulasten des Bundeshaushalts beschäftigt werden", heißt es auf der Webseite. Wollen die Abgeordneten solche Personen anstellen, müssten sie ihr Gehalt selbst bezahlen.
Kranken- und Pflegeversicherung: Beihilfe oder Zuschuss
Generell gilt, dass Bundestagsabgeordnete, privat, gesetzlich oder über die Beihilfe versichert sein können. Unter dem Begriff Beihilfe versteht man eine eigenständige Krankenfürsorge aus dem Beamtenrecht. Je nachdem bekommen die Parlamentarier also entweder Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben oder einen Zuschuss zu den gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.
Übergangsgeld: Abhängig von der Amtsdauer
Alle vier Jahre müssen sich Bundestagsabgeordneten erneut zur Wahl stellen, wenn sie eine weitere Legislaturperiode in Berlin mitregieren wollen. Tritt jemand nicht erneut an oder wird schlicht nicht mehr wiedergewählt, erhält er ein sogenanntes Übergangsgeld, das den beruflichen Wiedereinstieg absichern soll.
Wie lange man das bekommt, hängt von der Zeit im Bundestag ab: Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit wird ein Monat Übergangsgeld in Höhe der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung gezahlt, nach einer Wahlperiode also für vier Monate, insgesamt längstens für 18 Monate. Ab dem zweiten Monat werden allerdings alle sonstigen Einkünfte - auch solche aus privaten Quellen - auf das Geld angerechnet.
Nebentätigkeiten: Weitere potentielle Einnahmequelle
Grundsätzlich muss laut dem Abgeordnetengesetzt die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt stehen, ansonsten sind Nebentätigkeiten allerdings zugelassen. Wer dabei mehr als 1000 Euro monatlich oder 10.000 Euro im Jahr verdient, muss dies zusammen mit seiner Biografie auf der Bundestags-Homepage veröffentlichen. Auch Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen sind anzeigepflichtig, genauso wie Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften und auch erhaltene Spenden.
Altersentschädigung: Abhängig von der Amtsdauer
Wer mindestens ein Jahr Bundestagsabgeordneter war, dem steht grundsätzlich eine Altersentschädigung zu. Hintergrund ist, dass weder Bundestag noch Parlamentarier während der Mandatszeit in die Rentenversicherung einzahlen. Dafür erhalten die ehemaligen Politiker eine Altersentschädigung, die sich nach ihrer Zeit im Bundestag richtet. Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Finanziert wird diese "Pension" aus Steuermitteln.
Der Höchstbetrag liegt bei 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung, den gibt es aber erst nach 26 Mitgliedsjahren. Den erreichen zwar die wenigsten, weil Abgeordnete in der Regel nicht länger als acht bis zwölf Jahre im Parlament sind. Ausnahmen gibt es aber, wie Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Er ist dienstältester Abgeordneter und seit 48 Jahren im Bundestag.
Im Vergleich: Das verdienen andere
Durchschnittlich verdiente ein Arbeitnehmer in Deutschland im vergangenen Jahr fast 48.000 Euro brutto, bei einem Bundestagsabgeordneten waren es unter Strich über 120.000 Euro. Das klingt nach viel Geld. In der obersten Börsenliga der 30 Dax-Konzerne verdienten Vorstände allerdings an die drei Millionen Euro im Jahr.
Die Kritik
Die Gruppe um die Webseite "Abgeordnetenwatch" sieht nicht unbedingt die Gehälter im Bundestag, sondern vielmehr einen anderen Punkt kritisch: "Unsere Abgeordneten werden auch deshalb so gut von uns Bürger und Bürgerinnen bezahlt, damit sie voll und ganz für ihr Mandat zur Verfügung stehen", erklärt die Sprecherin Léa Briand auf Anfrage. Das würde aber bedeuten, dass man sich dieser Tätigkeit auch voll widmen müsse.
"Und das ist leider nicht immer der Fall. Zahlreiche Abgeordnete haben eine lange Liste an Nebentätigkeiten, die dann oftmals auch noch hoch bezahlt werden." Nicht nur die zeitliche Komponente sieht die Gruppe allerdings problematisch. Nebeneinkünfte würden zudem eine finanzielle Abhängigkeit und einen Interessenskonflikt schaffen. Die Gruppe fordert deswegen, "eine öffentliche Diskussion über das Verbot von Nebentätigkeiten zu führen", so Briand.
Diesen Artikel vom 6. Februar 2021 haben wir am 12. Dezember 2021 aktualisiert.
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