Kampf gegen Kriminalität zur EM

Warum der Hauptbahnhof in Nürnberg ab sofort absolute Waffenverbotszone ist - und was das bedeutet

Tobi Lang

Redakteur

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17.6.2024, 10:26 Uhr
Der Nürnberger Hauptbahnhof gilt als Kriminalitäts-Hotspot. Nun greift die Bundespolizei durch.

© Jürgen Ritter, Imago/News5 - Col Der Nürnberger Hauptbahnhof gilt als Kriminalitäts-Hotspot. Nun greift die Bundespolizei durch.

Immer wieder experimentierten die Behörden in Nürnberg in der Vergangenheit mit einer Verbotszone für potenziell gefährliche Gegenstände am Hauptbahnhof, der als besonders kriminalitätsbelastet gilt. Zur Fußball-Europameisterschaft im eigenen Land setzt die Bundespolizei jetzt aber auf eine Maßnahme, wie es sie so noch nie gab: Der Verkehrsknotenpunkt wird für einen ganzen Monat waffenfreie Zone. Eine entsprechende Allgemeinverfügung erließ die zuständige Bundespolizei am Freitagabend - sie gilt auch für die anderen großen Hauptbahnhöfe in Bayern, also neben Nürnberg auch in München, Würzburg und Augsburg.

Hintergrund, so die Bundespolizei, ist das erhöhte Reiseaufkommen während der EM. "Ziel ist es, der Begehung von Gewaltdelikten vorzubeugen und Reisende sowie Polizeibeamte vor entsprechenden Übergriffen zu schützen", heißt es in einer Pressemitteilung.

Welche Waffen in Nürnberg verboten sind - und was Sündern droht

Doch was ist eigentlich verboten? Hier wird die Bundespolizei konkreter. Zwischen dem 15. Juni und dem 15. Juli ist das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art untersagt. Das inkludiert beispielsweise auch Teppichmesser, Baseballschläger, Scheren oder Feuerwerkskörper.

Ausnahmen gibt es auch - beispielsweise für Handwerker, die Werkzeug bei sich tragen oder Jäger, die nachweisen können, die Waffen für ihre Arbeit zu brauchen. Auch Sportgeräte sind von dem Mitführungsverbot ausgenommen, Betroffene müssen aber einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

Die Bundespolizei kündigt an, das Verbot auch wirklich überwachen zu wollen - beispielsweise über Kontrollen. Die gefährlichen Gegenstände werden sichergestellt, ganz unabhängig von einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren kann auch ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro festgesetzt werden. "Weitere Konsequenzen können ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein", so die Behörden.

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