Antrag abgelehnt
Stadt Nürnberg verbietet Protest-Party gegen Tanzverbot an Stillen Feiertagen
27.3.2024, 10:17 Uhr"Holy Shit – Let us dance": Pünktlich zur Karwoche wird wieder Kritik am Tanzverbot für Stille Tage laut. Warum sollen denn diejenigen sich ruhig verhalten müssen, die nicht an Gott glauben und nicht an Gottessohn am Kreuz?
Das fragt sich auch Assunta Tammelleo. Sie ist Vorsitzende des religionskritischen Bundes für Geistesfreiheit (bfg) München. "Das ist doch hanebüchen", sagt sie und zitiert Zahlen, wonach nur noch 24,7 Prozent der Münchner der katholischen Kirche angehören und neun Prozent der evangelischen. Zwei Drittel der Bewohner der Landeshauptstadt haben mit der Kirche – zumindest auf dem Papier – wohl nicht (mehr) viel am Hut.
"Heilige Scheiße - Lasst uns tanzen"
Vor Ostern, wenn viele frei haben, dürfen sie aber trotzdem nicht tanzen. Aus Protest gegen diese Regelung und zur Forderung nach einer Trennung von Kirche und Staat hat der bfg nun zu einer Demonstration an Gründonnerstag aufgerufen - unter dem oben genannten Motto, das übersetzt heißt: "Heilige Scheiße - Lasst uns tanzen".
Zum Protest gehört auch tatsächlich Tanz: Dazu haben Clubs in München, Nürnberg und Regensburg eingeladen. Möglich ist das durch eine Ausnahmeregelung, die das Bundesverfassungsgericht 2016 formuliert hat. "Demnach sind an Karfreitag und allen anderen acht Stillen Tagen Ausnahmen möglich, wenn Feste und Feiern Ausdruck einer weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber christlichen Glaubensbekenntnissen sind", betont Tammelleo. In München sind die Partys genehmigt.
Anträge in Nürnberg "zu pauschal"
Die Stadt Nürnberg aber hat das geplante Protest-Feiern verboten. Die Anträge des bfg auf Ausnahmegenehmigungen für 14 Lokale unter dem Motto "Nürnberg will tanzen" wurden abgelehnt, wie der stellvertretende Leiter des Ordnungsamtes, Robert Pollack, sagt. Die Anträge in Nürnberg seien zu pauschal gewesen.
"Wir haben einfach für 14 Locations, für 14 Clubs, einen pauschalen Antrag bekommen, aus dem nicht zu entnehmen ist, warum eine Befreiung begründet ist", sagt Pollack. Darum habe man keine Genehmigungen erteilen können. Tammelleo kündigte an, juristisch gegen die verweigerte Genehmigung in Nürnberg vorzugehen. Dann wäre das Verwaltungsgericht Ansbach am Zug und müsste zügig entscheiden.
In Bayern sind neun Tage im Jahr als sogenannte Stille Tage bestimmt: Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag und der Heilige Abend. In den anderen Bundesländern variiert die Zahl nach Angaben des bayerischen Innenministeriums zwischen drei und sieben.
Auf die Frage, ob diese Regelung in Zeiten massenhafter Kirchenaustritte noch zeitgemäß ist, heißt es aus dem Ministerium: "Christen gedenken am Karfreitag des Leidens und Sterbens Jesu Christi am Kreuz. Der Tag ist damit einer der wichtigsten christlichen Feiertage. In der katholischen Kirche ist der Karfreitag ein strikter Fast- und Abstinenztag."
Ministerium: Möglichkeit für "innere Einkehr"
Stille Tage würden jedem eine wichtige Möglichkeit der inneren Einkehr bieten, der Besinnung und des Gedenkens. Die Beschränkungen an den Stillen Tagen stünden mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Einklang und belasten Veranstalter und Bürger nicht über Gebühr."
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