Auch Strandgut ist geschützt

Schmugglerin fliegt auf: Nürnberger Zoll zieht Riesenmuscheln aus dem Verkehr

21.11.2024, 12:41 Uhr
Hübsch sehen sie aus, mitnehmen darf man die Riesenmuscheln trotzdem nicht.

© Zoll Hübsch sehen sie aus, mitnehmen darf man die Riesenmuscheln trotzdem nicht.

26 Hälften von artengeschützten Riesenmuscheln mit einem Gewicht von über acht Kilo fanden Nürnberger Zöllner am 18. November im Gepäck einer Reisenden. Das schreibt der Zoll in einer Mitteilung.

Die Frau aus Mittelfranken hatte die Muscheln nach ihrer Angabe im Indonesien-Urlaub am Strand gefunden und wollte diese nach der Reise verschenken. Sollte sie die für die ordnungsgemäße Einfuhr notwendigen Papiere innerhalb vier Wochen nicht vorlegen, werden die Muscheln eingezogen und das Bundesamt für Naturschutz entscheidet über ein Bußgeld.

Das Hauptzollamt Nürnberg nimmt diesen Fall zum Anlass darauf hinzuweisen, dass der Schutzstatus für Tiere und Pflanzen unabhängig davon gilt, wie man in deren Besitz gelangt. "Ob gekauft, gefunden oder schlimmstenfalls selbst aus der Natur entnommen, geschützt ist geschützt", so Martina Stumpf, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Nürnberg. "Dies gilt eben auch, wenn etwas einfach am Strand "herumliegt"".


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