Aufregung

Großeinsatz in Nürnberg: Acht Personen festgenommen - USK umstellt Kino

Stefan Zeitler

Online-Redaktion

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13.8.2023, 12:55 Uhr
USK-Einsatz in der Nürnberger Innenstadt am Samstagnachmittag (12.08.2023). (Symbolbild)

© vifogra USK-Einsatz in der Nürnberger Innenstadt am Samstagnachmittag (12.08.2023). (Symbolbild)

Helle Aufregung am Samstagnachmittag (12.08.2023) in der Nürnberger Innenstadt. Wie das Polizeipräsidium Mittelfranken nun in einer Pressemitteilung von Sonntag (13.08.2023) bekannt gab, ist es gegen 16.45 Uhr zu einem Großeinsatz gekommen. So hätte sich demnach ein Zeuge gemeldet, der acht Personen mit taktischen Westen vor einem Kino in der Königsstraße gesehen habe. Eine Person solle zudem eine Pistole in einem Beinholster getragen haben und daraufhin im Anschluss mit einem weiteren Verdächtigen das Kino auch betreten haben.

Direkt machten sich deswegen im Anschluss an den Hinweis gleich mehrere Streifen der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte sowie ein Einsatzzug des Unterstützungskommandos (USK) Mittelfranken auf den Weg zur beschriebenen Örtlichkeit. Dort angekommen, wurde das Kino direkt umstellt sowie die Königsstraße kurzzeitig für Passanten gesperrt. Vor dem Gebäude wurden dann insgesamt acht Personen von der Polizei festgenommen. Darunter auch die zwei Verdächtigen, die zuvor das Kino betreten hatten. Bei einer Überprüfung des Sachverhaltes kam dann heraus, dass die Männer im Alter zwischen 28 und 40 Jahren in Nürnberg einen Junggesellenabschied feierten. Deshalb war die Gruppe auch mit taktischen Westen bekleidet. Zwei Personen führten zudem zwei nicht gekennzeichnete Softair-Waffen mit. Diese – so die Polizei – seien „augenscheinlich nicht von scharfen Schusswaffen zu unterscheiden“ gewesen.

Juristisches Nachspiel

Sämtliche Teilnehmer des Junggesellenabschieds wurden zunächst zur Dienststelle gebracht, nach Abschluss der Sachverhaltsaufnahme wurden die Personen dann wieder entlassen. Die aufgefundenen Waffen sowie die taktischen Westen wurden sichergestellt. Für die Männer hat die Sache nun auch ein juristisches Nachspiel. Wie die Beamtinnen und Beamten erklärten, müssen sie sich nun für die Belästigung der Allgemeinheit wegen des Anfangsverdachts einer Ordnungswidrigkeit verantworten. Die Waffenträger müssen außerdem mit einer Strafe nach dem Waffengesetz rechnen.


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