Allianz gegen Rechtsextremismus

Erneute Schlappe für den Kampf der Stadt Nürnberg gegen AfD: Hilft nur ein Parteiverbotsverfahren?

Michael Husarek

Chefredakteur Nürnberger Nachrichten

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18.11.2024, 14:16 Uhr
Die Demonstration gegen Rechtsextremismus in Nürnberg wurden auch von der Allianz gegen Rechtsextremismus organisiert. Nun muss die Stadt aus der Allianz aussteigen.

© IMAGO/IMAGO/Moritz Schlenk Die Demonstration gegen Rechtsextremismus in Nürnberg wurden auch von der Allianz gegen Rechtsextremismus organisiert. Nun muss die Stadt aus der Allianz aussteigen.

Die nächste Schlappe: Nachdem Nürnberg erst kürzlich wegen des Versuchs, der AfD-Fraktion das Mitwirken im Stadtrat zu erschweren, eine Bauchlandung vor dem Verwaltungsgericht Ansbach hingelegt hatte, folgt der nächste Paukenschlag: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sieht die "parteipolitische Neutralität", zu der Kommunen verpflichtet sind, durch den Beitritt Nürnbergs zur Allianz gegen Rechtsextremismus verletzt.

Die Stadt hat nun drei Optionen: Sie bleibt in der Allianz und legt Revision gegen das Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht ein. Parallel könnte die Stadtspitze auf die Allianz einwirken, künftig weniger deutlich gegen die AfD Stellung zu beziehen, dann könnte in der Revision der Streit beendet werden. Variante drei wäre ein sofortiger Austritt aus der Allianz.

Unabhängig von diesen Szenarien darf sich die AfD über einen weiteren juristischen Erfolg freuen. Denn die Stadt muss sich den Vorwurf gefallen lassen, "gegen das im Grundgesetz garantierte Recht der Parteien auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb" verstoßen zu haben. Für viele andere Kommunen gilt dies übrigens genauso.

Das Urteil zeigt, wie geschickt es die AfD versteht, mit dem Ticket des Neutralitätsgebots zu fahren. Die Demokratie geht mit ihren Gegnern sehr verständnisvoll um, indem sie Parteien wie der AfD mit einer Art Vertrauensvorschuss begegnet. Anders formuliert: Solange eine Partei nicht verboten ist, dürfen ihr keine Steine in den Weg gelegt werden

Von dieser Haltung, der die Verwaltungsrichter in ihrer Rechtsprechung konsequent folgen (und wohl auch folgen müssen), profitieren die Rechtsextremen. Obwohl einige Landesverbände ebenso wie die Jugendorganisation der Partei kritisch gesehen und teilweise von Verfassungsschützern beobachtet werden, gelten für die AfD dieselben Regeln wie für CSU, FDP, Grünen, SPD usw. Auch eine Kommune wie Nürnberg, in der ein breiter Konsens über den Umgang mit Extremisten herrscht, wird dies zähneknirschend akzeptieren müssen.

Ob es nun geboten ist, dass die Allianz gegen Rechtsextremismus sich ausgerechnet gegenüber der AfD Mäßigung verordnen sollte, steht auf einem anderen Blatt. Es spricht vielmehr einiges dafür, weiterhin Ross und Reiter zu nennen, anstatt um den heißen Brei herumzureden. Das Urteil wendet sich auch nicht gegen das bisherige Vorgehen der Allianz.

Am Ende kann es deshalb wohl nur eine Folge geben: Wenn die AfD wirksam bekämpft werden soll, bleibt am Ende nur der Weg des Parteiverbotsverfahrens. Dessen Ausgang mag offen sein, die Risiken hoch, doch alle bisherigen Versuche, die Rechtsaußenkräfte in ihrer Arbeit einzuhegen, sind vor Gericht gescheitert. Scheitert auch ein Verbotsverfahren, liegt es allein an den Wählerinnen und Wählern, wohin diese Demokratie steuert.

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