
Tödliche Schüsse in Gebersdorf
Doppelmord auf offener Straße in Nürnberg: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
Nach dem Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen lebten der Angeschuldigte und seine 63- jährige Ehefrau, die ein Taxiunternehmen betrieb, bereits seit Jahren dauerhaft getrennt. Auch der gemeinsame 62-jährige Bekannte der beiden war Inhaber eines Taxiunternehmens.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeschuldigte zwar hoffte, seine Frau werde irgendwann zu ihm zurückkehren, jedoch gleichzeitig fälschlicherweise vermutete, sie führe eine Liebesbeziehung mit dem gemeinsamen Bekannten. Der Mann selbst hatte laut Staatsanwaltschaft seit Jahren eine intime Beziehung zu einer anderen Frau gepflegt. Gleichzeitig soll er der Überzeugung gewesen sein, dass seine Ehefrau dies nicht dürfe, da sie sonst ihn als ihren Ehemann "entehren" würde.
Eifersucht und Wut
Aus Eifersucht, Wut und um seine Familienehre wieder herzustellen, soll der Angeschuldigte deshalb beschlossen haben, seine Frau und ihren vermeintlichen Liebhaber zu töten. Deswegen soll er am Vormittag des 21. November 2020 in das Taxi des gemeinsamen Bekannten gestiegen sein und gebeten haben, ihn zum Wohnhaus seiner Ehefrau zu fahren.
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Die 63-Jährige, die der Angeschuldigte von unterwegs angerufen hatte, soll nichts Böses ahnend auf seine Bitte vor die Tür gekommen sein. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen entwickelte sich dort sehr schnell eine lautstarke Diskussion zwischen den drei Personen, in deren Verlauf der Angeschuldigte die Frau auch beleidigt haben soll. Sie soll sich daraufhin abgewandt haben, um wieder in Richtung ihres Hauses zu gehen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeschuldigte zu diesem Zeitpunkt eine Pistole aus dem Hosenbund zog und der arglosen Frau von hinten gezielt in den Kopf schoss. Unmittelbar danach soll er den im Taxi sitzenden 62-jährigen Bekannten erschossen haben.
Der 67-Jährige befindet sich seit der Tat in Untersuchungshaft. Während er zunächst noch am Tatort gegenüber Zeugen die Tat eingeräumt hatte, machte er im Laufe des Ermittlungsverfahrens in weiteren Vernehmungen keine Angaben mehr. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat nun darüber zu entscheiden, ob sie die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Die Staatsanwaltschaft hat für den Tatnachweis unter anderem 47 Zeugen und sechs Sachverständige benannt.
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