Vorwürfe bislang bestritten

77-fache Vergewaltigung in Nürnberger Asyl-Unterkunft? Security-Mann ab heute vor Gericht

Claudia Beyer

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dpa

25.10.2023, 07:25 Uhr
In der Flüchtlingsunterkunft im ehemaligen Nürnberger Tiergartenhotel soll der 54-Jährige mindestens zwei Frauen vergewaltigt haben.

© Robin Walter, NN In der Flüchtlingsunterkunft im ehemaligen Nürnberger Tiergartenhotel soll der 54-Jährige mindestens zwei Frauen vergewaltigt haben.

Einem Sicherheitsdienst-Mitarbeiter, der mehrere Jahre in der Flüchtlingsunterkunft am Schmausenbuck in Nürnberg tätig war, soll laut Anklage eine Bewohnerin der Unterkunft in den Jahren 2018 bis 2022 mindestens 72 Mal vergewaltigt haben, wie eine Sprecherin des Landgerichts Nürnberg-Fürth mitteilte. Zudem wirft ihm die Staatsanwaltschaft in fünf Fällen die Vergewaltigung einer weiteren Frau vor. Darüber hinaus soll er noch eine dritte Frau sexuell belästigt haben. All dies soll sich in der Unterkunft, in der nur Frauen untergebracht sind, zugetragen haben. Der Mann war demnach über mehrere Jahre beim Sicherheitsdienst der Einrichtung beschäftigt.

Seit Januar befindet sich der 54-Jährige in Untersuchungshaft. Er hat die Vorwürfe bislang bestritten. Für den Prozess, der am Mittwoch, den 25. Oktober, um 9 Uhr beginnt, sind neun Verhandlungstage bis Mitte Dezember geplant.

Nur noch weibliches Sicherheitspersonal

Die Reaktionen auf die Vorfälle reichen von Schock bis Empörung. Das Nürnberger Frauenhaus sprach im September gegenüber unserer Redaktion von "gravierenden strukturellen Mängel" in der Unterbringungssituation von Geflüchteten. Politiker und Sozialarbeiter fordern effektivere Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt in solchen Einrichtungen. Seit Juli setzt die betroffene Unterkunft am Schmausenbuck ausschließlich weibliches Sicherheitspersonal ein, um die Sicherheit der Frauen zu gewährleisten.

Wie sich die Regierung und Ehrenamtliche über solche Vorfälle geäußert haben und welche Maßnahmen empfohlen werden, um die Sicherheit in solchen Einrichtungen zu gewährleisten, erfahren Sie im Hintergrundartikel bei NN.de.

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