Einstellen, Parkzeit, Verwarnungsgeld

Wie geht das mit der Parkscheibe?

ule

12.2.2022, 19:40 Uhr
Wie geht das mit der Parkscheibe?

© Thomas Wolter/pixabay

Wie stelle ich die Parkscheibe richtig ein?

Die Frage, wie die Uhrzeit auf der Parkscheibe ordnungsgemäß einzustellen ist, wird in Paragraf 13, Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung beantwortet: Demnach ist der Zeiger bei Parkbeginn exakt auf den Strich der nächsten halben Stunde auszurichten. Das heißt: Wer das Auto um 16:07 Uhr parkt, muss die Parkscheibe auf 16:30 Uhr stellen. Ist es 16:38 Uhr, gehört der Zeiger auf 17 Uhr. Und wenn die Parkscheibenpflicht überhaupt erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt, so muss dieser eingestellt werden.

Anzuraten ist es, die Vorgaben exakt zu befolgen. „Befindet sich der Zeiger zwischen den Strichen oder hat der Fahrer eine falsche Zeit angegeben, droht ein Verwarnungsgeld zwischen 20 und 40 Euro“, sagt Wolfgang Müller, Rechtsexperte bei der Ideal-Versicherung.

Wo lege ich die Parkscheibe aus?

Im Auto immer so, dass sie von außen gut sicht- und zweifelsfrei lesbar ist. Ein idealer Platz ist auf dem Armaturenträger hinter der Windschutzscheibe. Erlaubt ist es aber auch, die Parkscheibe hinter dem Seitenfenster oder auf der Hutablage zu deponieren.

Wie muss die Parkscheibe aussehen?

Auch das ist genauestens festgelegt. In der Größe hat die Parkscheibe die Maße 15 x 11 Zentimeter einzuhalten, die Farbe muss einem bestimmten Blauton entsprechen, für die Schrift gilt die Vorgabe Weiß, auch das Schriftbild wird vorgeschrieben. Werbung und launige Sprüche auf der Vorderseite sind verboten, ebenso wie eine andere (bunte) Farbe oder die sogenannten „mitlaufenden“ Parkscheiben, die sich nach Ablauf der Parkzeit automatisch neu einstellen.

Wie geht das mit der Parkscheibe?

© Needit

Geht auch eine digitale Parkscheibe?

Ja – aber nicht irgendeine. Erstens braucht die elektronische Parkscheibe eine Typengenehmigung. Zweitens muss sie – so der ADAC - beim Abstellen des Motors automatisch den Anfang der Parkzeit einstellen. Dabei hilft ihr ein Bewegungsmelder. Analog zur konventionellen rundet auch die digitale Parkscheibe auf die nächste halbe Stunde auf. Diese Uhrzeit darf sich während des Parkens nicht verändern. Drittens hat die Vorderseite das klassische Parken-Verkehrszeichen „314“ zu tragen. Viertens muss über dem Display das Wort „Ankunftszeit“ stehen. Und fünftens wird eine 24-Stunden-Zeitangabe verlangt, mit Zahlen, deren Höhe mindestens zwei Zentimeter beträgt.

Und ein handschriftlicher Zettel?

Nein. Wer keine Parkscheibe im Auto findet und als Ersatz die Ankunftszeit auf ein Blatt Papier oder Ähnliches kritzelt, handelt unzulässig.

Darf ich die Uhrzeit vordrehen?

Nein. Wenn die Parkzeit abgelaufen ist oder abzulaufen droht, ist es nicht erlaubt, die Uhrzeit einfach weiterzudrehen.

Möglich ist es aber, das Auto zu bewegen. Dabei reicht es allerdings nicht aus, etwas vor- und dann wieder zurückzurangieren. Die Parklücke muss schon komplett verlassen und neu angesteuert werden – beispielsweise, nachdem man zumindest einmal um den Häuserblock gefahren ist.

Ansonsten gelten fürs Überziehen der Parkzeit folgende Tarife: 20 Euro bis zu einer halben Stunde, 25 Euro für bis zu einer ganzen, 35 Euro für bis zu drei Stunden und 40 Euro für mehr als vier Stunden.

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