Vorschriften und Verhaltensweisen
So fahren Sie gut und sicher über die Autobahn
30.7.2023, 12:13 UhrRichtig auffahren – so geht’s
Sein Name sagt schon alles: Der zumeist rund 250 Meter lange Beschleunigungsstreifen dient dazu, den auf die Autobahn auffahrenden Fahrzeugen das Beschleunigen auf eine Geschwindigkeit zu ermöglichen, die idealerweise auf dem Level des fließenden Verkehrs liegt. Dieser darf dabei auch rechts überholt werden. Sobald sich eine ausreichend große Lücke auftut, fädelt man sich mit rechtzeitig gesetztem Blinker und unter Kontrolle des toten Winkels (Schulterblick) auf die Autobahn ein.
Wichtig: Das Reißverschlussprinzip gilt hier nicht. Das bedeutet, dass der fließende Verkehr Vorrang hat und dem Auffahrenden das Einfädeln zwar ermöglichen kann, dies aber nicht tun muss, schon gar nicht unter gefährlichen Brems- oder Spurwechselmanövern. Wenn die Länge des Beschleunigungsstreifens nicht ausreicht, um sich einreihen zu können, muss theoretisch angehalten und abgewartet werden. Weil das aber ein hohes Unfallrisiko birgt, ist es laut ADAC erlaubt, ausnahmsweise auf dem Standstreifen weiterzufahren, bis sich eine Lücke ergibt.
Auf Abstand bleiben
Als Faustregel gilt, dass der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug mindestens dem halben Tachowert in Metern entsprechen sollte. Bei 100 km/h wären das also 50 Meter, was dem Abstand zwischen zwei Leitpfosten gleichkommt. Wer zu dicht auffährt, muss mit harten Strafen rechnen. Sie reichen bis zu einem Bußgeld von 400 Euro, zwei Flensburg-Punkten und einem dreimonatigen Fahrverbot.
Rechts ist richtig
Auch auf der Autobahn gilt das Rechtsfahrgebot. Heißt: Wer überholt, muss sich danach wieder rechts einordnen. Es gibt aber Ausnahmen. So darf nach gängiger Rechtsprechung der mittlere von drei Fahrstreifen dann durchgängig befahren werden, wenn rechts hin und wieder Fahrzeuge unterwegs sind und der nächste Überholvorgang absehbar wäre. Dabei gilt die etwas diffuse 20-Sekunden-Regel: Sofern die rechte Spur vor besagtem nächsten Überholvorgang länger als 20 Sekunden befahren werden könnte, muss sie benutzt werden. „Mittelspur-Schleicher“ etwa, die gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen, können mit 80 Euro Bußgeld und einem Flensburg-Punkt belegt werden.
Für Lkw mit über 3,5 Tonnen und für Gespanne ist der ganz linke von drei Fahrspuren übrigens verbotenes Terrain.
Nur links vorbei
Überholt werden darf ausschließlich links. Aber auch diese Regel kennt Ausnahmen. Die erste ist dann gegeben, wenn auf allen Fahrstreifen dichter Kolonnenverkehr herrscht und, wie es der ADAC formuliert, einmal auf der einen und einmal auf der anderen Fahrspur geringfügig schneller gefahren wird. Rechts überholt werden dürfen auch Fahrzeuge, die auf dem linken Streifen stehen oder langsamer als 60 km/h sind. Allerdings darf das nur mit einem Geschwindigkeitsunterschied von maximal 20 km/h geschehen, also mit bestenfalls 80 km/h. Wer verbotenermaßen rechts überholt, kassiert mindestens 100 Euro Bußgeld und einen Flensburg-Punkt.
Einer nach dem anderen
Andere Fahrzeuge vor Baustellen oder anderen Fahrbahnverengungen einfädeln zu lassen, wird mitunter immer noch als großzügiges Entgegenkommen interpretiert. Dabei schreibt die Straßenverkehrsordnung das sogenannte Reißverschlussverfahren sogar vor. Dabei lassen die Fahrer auf der verbleibenden Spur erst kurz vor dem Hindernis und im Wechsel jeweils ein Fahrzeug einscheren. Verwehrt man das Einfädeln, kann dies mit einem Bußgeld in Höhe von 20 bis 35 Euro belegt werden. Erzwungen werden darf der Spurwechsel aber auch nicht.
Problemzone Baustelle
In Baustellen verengen sich die linke und, gegebenenfalls, die mittlere Spur von 3,75 Meter deutlich auf 2,20 bis 2 Meter. Diese Breite ist ausgeschildert. Wenn das Auto (inklusive Außenspiegel!) breiter ist, muss die rechte Spur benutzt werden.
Störstelle Stau
Sobald der Stau in Sicht kommt, sollte die Geschwindigkeit sofort, aber gleichmäßig verringert werden. Die eingeschaltete Warnblinkanlage macht den nachfolgenden Verkehr auf die Situation aufmerksam und hilft, Auffahrunfälle zu vermeiden. Unbedingt ist darauf zu achten, eine Rettungsgasse zu bilden – und zwar schon dann, wenn der Verkehr zu stocken beginnt und nicht erst, wenn er zum Stillstand gekommen ist. Fahrzeuge auf der (ganz) linken Spur weichen weiter nach links aus, diejenigen auf den anderen Fahrstreifen orientieren sich nach rechts. Der Standstreifen muss frei bleiben.
Das Nichtbilden oder unberechtigte Befahren einer Rettungsgasse wird streng bestraft: Zum Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro kommen zwei Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
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