Blinken, Fahrtrichtung, Ausland
Richtiges Verhalten im Kreisverkehr: So geht es rund
18.9.2022, 15:51 UhrWoran erkenne ich einen Kreisverkehr?
Dumme Frage, mag jetzt mancher denken. Tatsächlich aber gibt es Kreuzungen, die einem Kreisverkehr nicht unähnlich sehen. Das sind dann kreisförmige Knotenpunkte, an denen die übliche Rechts-vor-Links-Regelung gilt. Der echte Kreisel hingegen kennt andere Vorschriften. Deshalb der Hinweis: Ausgeschildert ist der Kreisverkehr mit einer Kombination aus den Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren) und 215 (Kreisverkehr).
Wie ein-, wie weiterfahren?
Eingebogen wird immer nach rechts, weiter geht es dann entgegen dem Uhrzeigersinn. Die im Kreisverkehr Fahrenden haben Vorrang, die Einfahrenden müssen warten.
Wie ist das mit dem Blinken?
Beim Einfahren wird nicht geblinkt, denn die Fahrtrichtung rechts ist vorgegeben. Beim Ausfahren aber muss der Blinker gesetzt werden. Radfahrer geben Handzeichen.
Darf ich im Kreisverkehr halten oder parken?
Nein, sagt der ADAC. Es sei denn, der Verkehr stockt oder steht. Auch die Mittelinsel – sofern überhaupt befahrbar – ist verbotenes Terrain. Eine Ausnahme gilt laut ADAC für besonders lange Fahrzeuge.
Und wie verhalte ich mich im zweispurigen Kreisel?
Wer gleich die nächste oder übernächste Ausfahrt nehmen will, ordnet sich sinnvollerweise auf der rechten Spur ein. Wird die innere Fahrbahn genutzt, muss beim Verlassen des Kreisverkehrs auf Außenspur-Fahrer geachtet und deren Vorrang respektiert werden. Das gilt vor allem für Radler. Wenn gerade keine Möglichkeit zum gefahrlosen Ausfahren besteht, muss noch eine Runde gedreht werden. Und: Beim Spurwechsel das Blinken nicht vergessen!
Ist das im Ausland auch alles so?
Nicht unbedingt. Der ADAC weist darauf hin, dass in Österreich die Einfahrenden Vorfahrt haben. Das gilt auch für Frankreich und Italien, wobei die Praxis in Frankreich eher so aussieht, dass man den bereits Kreiselnden Vorfahrt gewährt. Auch in Italien wird die Regel eher flexibel ausgelegt, deshalb sollte man entsprechende Vorsicht walten lassen.
Was ist mit Radlern und Fußgängern?
Radler müssen eventuell vorhandene Radspuren benutzen, auf denen sie dann an den Ein- und Ausfahrten auch Vorrang haben. Fußgängern ist dieser Vorrang nur beim Verlassen des Kreisels einzuräumen. Es sei denn, vor der Einfahrt gibt es einen Zebrastreifen. Dann haben auch Einfahrende Fußgängern Vortritt zu gewähren.
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