Stichtag 30. November

Kfz-Versicherung: Jetzt noch schnell wechseln - und sparen?

ule

12.11.2022, 12:21 Uhr
Der 30. November ist ein wichtiger Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung.

© HUK Der 30. November ist ein wichtiger Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung.

Man merkt es daran, dass sich die Kfz-Versicherungen derzeit verstärkt mit Werbung zu Wort melden: Der Spätherbst ist Wechselzeit, viele Kunden halten jetzt Ausschau nach einer neuen und idealerweise günstigeren Assekuranz für ihr Auto. Denn für die meisten Verträge endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember. Rechnet man die einmonatige Kündigungsfrist zurück, erfolgt die Punktlandung auf dem 30. November. Bis zu diesem Stichtag muss die Kündigung des aktuellen Vertrags erfolgt sein, ansonsten verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr. Danach kann er nur noch in bestimmten Sonderfällen – dazu später mehr – aufgekündigt werden.

Vergleichsportale: Wie sinnvoll sind sie?

Verivox, Check24 oder finanzcheck bieten einen bequemen Weg, um Preisvergleiche anzustellen. Wissen muss man aber, dass sich nicht alle Versicherungen auf den Vergleichsportalen listen lassen, die HUK-Coburg beispielsweise nimmt sich da raus. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) macht außerdem darauf aufmerksam, dass einige Portale „bei der Auflistung von Anbietern und Preisen auch eigene Vertragspartner bevorzugen, die ihnen möglicherweise sogar eine zusätzliche Vermittlungsprovision zahlen“.

Anzuraten ist es daher, mindestens zwei verschiedene Vergleichsportale zu konsultieren. Nicht schaden kann es zudem, die bestehende Versicherung mit dem günstigeren Angebot der Konkurrenz zu konfrontieren: Gut möglich, dass der aktuelle Vertrag dann zu besseren Konditionen weitergeführt wird.

Eine gute Strategie ist es auch, das Angebot aus dem Vergleichsportal noch einmal direkt bei der betreffenden Versicherung gegenzuchecken – entweder auf deren eigenen Internetseite oder im persönlichen Gespräch mit einem Berater.

Genau hinsehen – und wissen, was man will

So manches Schnäppchen kann sich bei genauerer Prüfung als gar nicht so attraktiv entpuppen. Womöglich fehlen wichtige Leistungen – so können im Falle eines Diebstahls fest eingebaute Teile wie das Navi oder das Audiosystem ausgeschlossen sein. Und: Neukunden werden schon mal mit günstigen Tarifen geködert, die sich dann im Folgejahr deutlich erhöhen.

Grundsätzlich sollte der Kunde wissen, was er will und welche Einschränkungen er hinnehmen möchte, um zu sparen: Sollen, beispielsweise, keine anderen Fahrer das Auto nutzen dürfen? Passt es zu meiner Situation, wenn ich bestimmte Altersgruppen ausschließe oder die Jahresfahrleistung begrenze? Komme ich damit klar, dass mir die Versicherung die Werkstatt vorgibt? Ist für mich auch eine günstige Direktversicherung okay, die dann aber nur einen Online-Kontakt oder eine Telefon-Hotline anbietet? Bin ich bereit, mich auf einen Telematik-Tarif einzulassen, bei dem die Versicherung das Fahrverhalten aufzeichnet und bewertet? Vorausschauende und defensive Fahrweise wird dann belohnt, eine eher aggressive mit Aufschlägen sanktioniert.

So funktioniert der Wechsel

Spätestens am 30. November muss die Kündigung bei der Versicherung eingegangen sein – das bedeutet, dass der Eingangsstempel relevant ist, nicht der Poststempel. Bestmögliche Sicherheit gewinnt der Kündigungswillige, wenn er das entsprechende Schreiben per Einschreiben mit Rückschein auf den Weg bringt. Mustervorlagen gibt es im Internet. Oft bietet auch die neue Versicherung einen kostenlosen Wechselservice an und erledigt alles Notwendige, einen ebenso bequemen Weg bieten vielfach die Vergleichsportale.

Wichtig: Die bestehende Kfz-Versicherung sollte erst dann gekündigt werden, wenn der neue Vertrag abgeschlossen und bestätigt worden ist. Teil- und Vollkaskoverträge können nämlich auch abgelehnt werden.

Kündigung noch nach dem Stichtag?

Wenn der 30. November verpasst wurde, gibt es in bestimmten Fällen trotzdem die Möglichkeit, außer der Zeit zu kündigen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die aktuelle Versicherung den Beitrag erhöht, ohne dass ein Umzug des Versicherungsnehmers oder ein Unfall dahintersteckt. Allerdings ist das Sonderkündigungsrecht auf einen Monat begrenzt, es gilt ab Datum des Rechnungseingangs.

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