Schutz, Diebstahlsmeldung, Versicherung

Fahrrad gestohlen? Was jetzt zu tun ist – und wie es gar nicht so weit kommt

Ulla Ellmer

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23.9.2023, 09:47 Uhr
Dieser Fahrraddieb fährt besonders schweres Geschütz auf. Um dem standzuhalten, braucht es ein gutes Schloss.

© Abus/pd-f Dieser Fahrraddieb fährt besonders schweres Geschütz auf. Um dem standzuhalten, braucht es ein gutes Schloss.

Wie akut ist das Problem?

Sehr. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik sind im Jahr 2022 bundesweit rund 266.000 Fahrräder gestohlen worden. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das ein Plus von 14 Prozent, und es ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Der Trend zu hochwertigen Fahrrädern lässt die Begehrlichkeit der Langfinger ansteigen. „Diebe haben es gezielt auf hochwertige Rennräder, E-Bikes oder Mountainbikes abgesehen, um sie weiterzuverkaufen“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Insgesamt hätten die Assekuranzen 2022 rund 140 Millionen Euro für Fahrraddiebstähle geleistet. „Das ist so viel wie nie zuvor“, erklärt Asmussen.

Wie kann ich mein Bike schützen?

Am besten durch ein hochwertiges Fahrradschloss. Bei der Resistenz liegen stabile Bügelschlösser unstrittig vorne, auch Panzerkabelschlösser leisten sehr gute Dienste. Allerdings sind sie jeweils verhältnismäßig teuer und schwer, man sollte mit Preisen um die 120 Euro und einem Gewicht von rund drei Kilo rechnen. Die Stiftung Warentest hat auch dem Kettenschloss Kryptonite Keeper 785 ein „gut“ beschert, es wiegt nur 1,3 Kilogramm und ist für etwa 40 Euro zu haben.

Eine bewährte Vorgehensweise ist es, das Fahrrad mit zwei Schlössern unterschiedlicher Bauart abzusichern, beispielsweise einem Bügelschloss einerseits und einem Kettenschloss andererseits. Wichtig ist es, das Bike an einem festen Gegenstand wie einem verankerten Fahrradständer oder einem Zaun anzuschließen, damit es nicht weggetragen werden kann. Auch deshalb ist von der alleinigen Verwendung eines Rahmenschlosses abzuraten.

Manche Versicherungen schreiben die Art des Schlosses übrigens vor.

Was ist von GPS-Trackern zu halten?

Durchaus einiges. Sie sind mit einem Funkpeilsender ausgestattet, der mithilfe von GPS-Satellitennavigation eine Standortbestimmung ermöglicht und schicken einen SMS-Alarm ans Smartphone, wenn das Fahrrad bewegt wird. Manche Tracker sind fest am Bike verbaut (zum Beispiel im Motorgehäuse eines Pedelecs), es gibt aber auch Nachrüstlösungen, die sich unauffällig als Rücklicht tarnen oder sich in der Klingel oder im Flaschenhalter verbergen. Gerade Profi-Diebe kennen die Verstecke allerdings und können das System dann entfernen.

Welche Möglichkeiten gibt es noch?

Sehr hilfreich ist es, das Fahrrad codieren zu lassen. Dabei wird der sogenannte EIN-Code (Eigentümer-Identifikations-Nummer) in den Rahmen eingraviert. Die Polizei oder das Fundbüro kann den Code entschlüsseln und so den Besitzer des Bikes ausfindig machen. „Zudem macht die sichtbare Codierung das Fahrrad für Diebe wesentlich unattraktiver, denn sie erschwert den Weiterverkauf enorm und wirkt insofern abschreckend“, heißt es vonseiten der ARAG-Versicherung. Vorgenommen wird die Codierung von bestimmten Fahrradhändlern, Polizeidienststellen oder Geschäftsstellen des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Clubs (ADFC).

Außerdem sollte man einen Fahrradpass ausstellen. Er ist auf der Internetseite der Gewerkschaft der Polizei (poizei-dein-partner.de) herunterzuladen, bei Versicherern oder Fahrradhändlern erhältlich und enthält die wichtigsten Merkmale des Bikes wie Marke, Modell, Rahmennummer, Farbe oder Codierung, auch ein Foto lässt sich einfügen. Den Polizeilichen Fahrradpass gibt es auch als App, die derzeit allerdings überarbeitet wird. Alternativen stellen die App BikeManager oder die Online-Registrierung auf der Webseite Fahrradpass.info dar.

Unbedingt sinnvoll ist es zudem, den Kaufbeleg für das Fahrrad gut aufzubewahren, aus dem etwa Kaufpreis und -datum hervorgehen – beides wichtig für die Versicherung.

Und was, wenn das Fahrrad weg ist?

Dann führt der erste Gang zur Polizei, um den Diebstahl zu melden. Gut ist es, wenn man den Beamten den Fahrradpass vorlegen kann. Die Anzeige kann auch online erstattet werden. Auch die Versicherung muss informiert werden. Sie benötigt ebenfalls die wichtigsten Daten zum Fahrrad (Fahrradpass), außerdem die Rechnung (als Eigentumsnachweis und Hinweis auf den Wert) sowie das polizeiliche Aktenzeichen. Unter Umständen verlangt die Assekuranz auch einen Nachweis, dass das Fahrrad ordnungsgemäß gesichert war. Er lässt sich beispielsweise durch den Kaufbeleg des Schlosses erbringen.

Welche Versicherung zahlt?

Eigentlich die Hausratversicherung. Allerdings schließen manche Versicherer das Fahrrad – oder zumindest besonders teure Exemplare wie E-Bikes – inzwischen aus. Wissen muss man auch, dass Rad nur dann versichert ist, wenn es in der Wohnung oder einem anderen verschlossenen Raum (Garage, Keller) abgestellt war. Manche Verträge enthalten zudem eine Nachtzeitklausel, die etwa den Zeitraum zwischen 22 und 6 Uhr ausschließt. Wer sicher gehen will, schließt eine spezielle Fahrradversicherung ab, die dann auch Diebstähle auf der Straße abdeckt und am besten fest verbundenes Zubehör sowie den Helm inkludiert.

Und wenn das Fahrrad wieder auftaucht?

In diesem Fall sollten Polizei und – Pflicht! - die Versicherung informiert werden. Geschieht letzteres nicht, wird womöglich Versicherungsbetrug unterstellt, wie der ADAC warnt.

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