Das Auto kostengünstig versichern
Die Kfz-Versicherung wird teurer – doch mit diesen Tipps können Sie sparen
8.11.2024, 15:41 UhrMit düsteren Prognosen haben die Kfz-Versicherer ihre Kunden auf das eingeschworen, was zum neuen Versicherungsjahr auf sie zukommt: Teilweise erhebliche Preiserhöhungen nämlich. Die Assekuranzen würden in diesem Jahr voraussichtlich bis zu zwei Milliarden Euro Verlust machen, hieß es beim Gesamtverband der Versicherer (GDV) schon im September 2024. Anzunehmen steht, dass dieser Verlust letztlich auf die Kundschaft, sprich auf die Versicherungsnehmer, umgelegt wird.
Grund für die schlechten Zahlen sind die kontinuierlich steigenden Reparaturkosten. "Sowohl die Ersatzteile als auch die Arbeit in den Kfz-Werkstätten werden immer teurer", stellt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen fest. 2023 habe ein durchschnittlicher Sachschaden in der Kfz-Haftpflichtversicherung eines Pkw 4000 Euro gekostet - 2013 hingegen seien es noch 2300 Euro gewesen.
Wie sich die aktuelle Situation auf die Prämien der Kfz-Versicherung auswirken werde, sei zwar eine "unternehmensindividuelle Entscheidung jedes einzelnen Versicherers und nicht Sache des Verbandes", so Asmussen weiter. "Aber selbstverständlich gibt es einen Zusammenhang zwischen der Entwicklung von Schäden und den Beiträgen für eine Kfz-Versicherung".
Tatsächlich meldet das Vergleichsportal Verivox, dass die Kfz-Versicherungen aktuell 24 Prozent teurer als im Vorjahr sind, speziell in der Vollkasko hätten die Preise sogar um 25 Prozent angezogen.
Sich einfach in ihr Schicksal ergeben und zahlen müssen Fahrzeughalter und -halterinnen aber keineswegs. Denn ein paar Stellschrauben gibt es schon, an denen es sich im Sinne einer Ersparnis drehen lässt:
Werkstatt-Bindung vereinbaren
Werkstatt-Bindung bedeutet, dass sich der Versicherungsnehmer nicht selbst aussuchen kann, wo und von wem er sein Fahrzeug reparieren lässt. Stattdessen gibt ihm die Assekuranz einen ihrer Partnerbetriebe vor, mit dem sie zusammenarbeitet und besonders günstige Konditionen ausgehandelt hat.
Für den Fahrzeughalter hat das den Vorteil, dass er bei der Kasko einiges sparen kann, von durchschnittlich 12 und maximal sogar 36 Prozent spricht das Vergleichsportal Verivox. Klar sein muss man sich aber auch über Einschränkungen – beispielsweise kann die Werkstatt nicht mal schnell gewechselt werden, wenn man mit ihrer Arbeit unzufrieden ist.
Bevor man sich für die Werkstattbindung entscheidet, ist es außerdem sinnvoll, zu überprüfen, wie weit der betreffende Betrieb vom Wohnort entfernt liegt, wie gut er mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist (das Fahrzeug muss schließlich gebracht und wieder geholt werden) und ob gegebenenfalls ein Hol- und Bringservice sowie ein Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur angeboten wird.
Zudem gilt es an Garantie und Gewährleistung zu denken: Beides kann verlorengehen, wenn das Auto nicht in einer Vertragswerkstatt des Herstellers repariert wird. Geleaste oder finanzierte Fahrzeuge müssen sich zumeist verpflichtend in einem solchen Betrieb vorstellen, für sie kommt ein Versicherungsvertrag mit Werkstattbindung also eher nicht infrage.
Auf die Kasko verzichten
Jedes Auto muss versichert werden. Allerdings schreibt der Gesetzgeber nur die Haftpflichtversicherung verpflichtend vor. Damit will er sicherstellen, dass Schadensersatzansprüche anderer auf jeden Fall abgedeckt sind.
Anders sieht es bei der Voll- und Teilkaskoversicherung aus. Sie beruht auf freiwilliger Basis. Die Vollkasko, die auch bei selbstverschuldeten Unfällen zahlt, empfiehlt sich für neue und neuere Autos, die noch einen hohen Wert besitzen. Wenn dieser im Lauf der Jahre sinkt, kann es sich lohnen, auf die günstigere Teilkasko umzusteigen, die immerhin noch bei Hagel- und Sturmschäden, Wildunfällen oder bei Diebstahl einspringt.
Und wann kann man darüber nachdenken, sich auch die Teilkasko zu sparen? Die Allianz sieht einen Fahrzeugwert von 4000 Euro als denkbare Grenze, weist aber darauf hin, dass dabei die individuelle Situation zu berücksichtigen ist. Wer beispielsweise in einer Gegend wohnt, in der es besonders häufig zu Marderbissen kommt, sollte den Teilkaskoschutz womöglich besser behalten.
Leasingautos oder solche, die finanziert wurden, kommen um eine Vollkaskoversicherung nicht herum.
Selbstbeteiligung festlegen
Wer bereit ist, für einen Teil seines Kaskoschadens selbst aufzukommen, zahlt weniger Versicherungsprämie. Um zu sparen, ist die Selbstbeteiligung also ein guter Ansatz – entweder, indem man überhaupt erst einmal eine vereinbart oder aber, indem man eine bestehende erhöht. Das Portal finanztip.de hat beispielsweise ausgerechnet, dass 150 Euro Selbstbeteiligung in der Teilkasko durchschnittlich 18 Prozent Ersparnis bringen und dass sich der Beitrag in der Vollkasko um zehn Prozent reduziert, wenn die Selbstbeteiligung von 150 auf 300 Euro angehoben wird.
Laut ADAC gelten in der Teilkasko 150 Euro Selbstbeteiligung als empfehlenswert und in der Vollkasko 300 Euro.
Fahrleistung checken
Die jährlich zurückgelegten Kilometer gehören zu den Parametern, die sich im Laufe des Lebens ändern können – etwa, weil durch eine Home-Office-Regelung der Weg zur Arbeit wegfällt oder weil man häufiger mit der Bahn fährt. Das sollte dann auch in den Versicherungsvertrag einfließen, denn eine gedeckelte Jahresfahrleistung spart bares Geld. Laut finanztip.de bringt es beispielsweise 14 Prozent Beitragsersparnis, wenn statt 10.000 nur noch 5000 Kilometer pro Jahr eingetragen werden.
Mehrkilometer können gegebenenfalls auch nachgemeldet werden. Und umgekehrt gibt es Assekuranzen, die eine Rückerstattung leisten, wenn man weniger gefahren ist als im Versicherungsvertrag festgelegt wurde. Hier sollte man auf jeden Fall nachfragen.
Personenkreis einschränken
Wie viele – und welche - Personen ans Steuer des versicherten Autos dürfen, kann die Höhe des Versicherungsbeitrags erheblich beeinflussen. Am teuersten kommt ein unbegrenzter Personenkreis. Aber auch Senioren und – vor allem! – junge Fahranfänger zwischen 18 und 23 Jahren sind Kostentreiber, letztere können den Beitrag durchaus verdoppeln.
Sinnvoll ist es daher, die Zahl der berechtigten Fahrer und Fahrerinnen so klein wie möglich zu halten und am besten auf sich selbst sowie den Lebenspartner/die Lebenspartnerin zu beschränken. Wenn beispielsweise ein Kind das Elternhaus verlässt und/oder auf ein eigenes Auto umsteigt, sollte man darüber nachdenken, ob der Nachwuchs tatsächlich noch im zugelassenen Personenkreis verbleiben muss.
Gegebenenfalls kann dieser auch vorübergehend erweitert werden – beispielsweise, wenn Sohn oder Tochter mit dem elterlichen Auto eine Urlaubsfahrt unternehmen möchten.
Über Telematik-Tarif nachdenken
Wer einen Telematik-Tarif abschließt, gewährt der Versicherung Zugriff auf relevante Fahrdaten wie Tempo, Beschleunigung oder Bremsverhalten beziehungsweise den Zeitpunkt und die Dauer einer Autofahrt. Die Assekuranz schaut sich das an und belohnt eine besonders umsichtige und defensive Fahrweise mit Rabatten, die durchaus 30 Prozent betragen können.
Andererseits kann es aber auch passieren, dass ein risikobereiter Fahrstil Beitragserhöhungen nach sich zieht. Und abgesehen davon ist es auch nicht jedermanns Sache, das persönliche Fahrprofil an die Versicherung weiterzugeben.
Zahlweise ändern
Natürlich kann es sein, dass die finanzielle Situation nur die monatsweise Bezahlung des Versicherungsbeitrags zulässt. Ansonsten sollte man das aber vermeiden, denn es ist unterm Strich die teuerste Option. Günstiger ist es, ein halbjährige oder – noch besser – jährliche Zahlweise zu wählen.
Versicherung wechseln – und Sonderkündigungsrecht nutzen
Es lohnt sich, immer wieder zu überprüfen, ob man mit einem anderen Anbieter nicht kostengünstiger fährt. Ein wichtiger Stichtag zum Wechseln ist alljährlich der 30. November. Grund: Bei den meisten Verträgen endet das Versicherungsjahr zum 31. Dezember und es besteht eine vierwöchige beziehungsweise einmonatige Kündigungsfrist. Das bedeutet, dass das Kündigungsschreiben eben bis zum 30. November bei der Assekuranz eingetroffen sein muss.
Umsehen nach einer anderen Versicherung kann man sich auf Vergleichsportalen wie Verivox oder Check24, allerdings gilt es dabei zu bedenken, dass sich beispielsweise die HUK24 dort nicht listen lässt.
Empfehlenswert ist es, das Angebot des neuen Versicherers genau zu überprüfen und mit den Bedingungen des noch laufenden Vertrags zu vergleichen, denn vermeintliche Schnäppchen werden nicht selten mit verdeckten Abstrichen erkauft. Und attraktive Neukunden-Konditionen können sich im Folgejahr verteuern.
Bei der Haftpflicht sollte auf eine möglichst hohe Deckungssumme geachtet werden, anzuraten ist die Höchstdeckung von 100 Millionen Euro. Auch sollte der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten, etwa bei Unfällen, die man durch Missachten einer roten Ampel oder durch Telefonieren am Steuer verursacht hat. Die Wildschadenklausel deckt idealerweise Schäden durch Tiere aller Art ab, und bei Tierbissen (Stichwort Marder) sollten auch die Folgeschäden versichert sein. Ein wichtiger Bestandteil ist auch die sogenannte Mallorca-Police, denn sie deckt Schäden ab, die mit einem Mietwagen im Ausland entstehen.
Wichtig: Auch nach dem 30. November kann man unter bestimmten Voraussetzungen noch kündigen. Ein solches Sonderkündigungsrecht greift beispielsweise dann, wenn die aktuelle Versicherung den Beitrag erhöht, ohne dies mit einem Schaden oder einem Umzug des Versicherungsnehmers begründen zu können. Das Sonderkündigungsrecht gilt vier Wochen ab Erhalt der Rechnung.
Immer gekündigt werden kann nach einem Schadenfall und bei einem Fahrzeugwechsel.
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