Keine Chance für Langfinger
Ärger mit der Versicherung vermeiden: So parkt Ihr Cabrio sicher
10.7.2024, 21:36 UhrIm Sommer hat das Cabriolet naturgemäß Hochsaison. Doch wer das Verdeck zurückfährt, bittet nicht nur Sonnenstrahlen und laue Lüftchen an Bord, sondern auch Langfinger, die sich mal schnell an der zurückgelassenen Sonnenbrille oder am mobilen Navi vergreifen. Selbst Infotainmentsysteme und Airbags sind schon ausgebaut worden, brauchen können die Diebe alles.
Welche Versicherung zahlt?
Bei der Frage, welche Versicherung zahlt, kommt es zunächst auf die Art des Diebesguts an. Werden fest eingebaute Teile wie Audioanlage, Felgen oder Assistenzsysteme zur Beute oder ist gleich das ganze Auto weg, springt die Teilkasko ein. Mobile Gegenstände wie das Smartphone oder der Kindersitz sind hingegen ein Fall für die Hausratversicherung – unter Umständen, denn oft muss hierzu eine Zusatzvereinbarung getroffen worden sein. Haben Kriminelle das Verdeck aufgeschlitzt oder den Lack zerkratzt, liegt ein Vandalismusschaden vor, den die Vollkasko reguliert.
Das ist aber noch nicht alles. Denn ob die Teilkasko tatsächlich zahlt, hängt auch davon ab, ob es der Cabriofahrer beziehungsweise die Cabriofahrerin den Dieben zu leicht gemacht und das Fahrzeug mit geöffnetem Verdeck zurückgelassen hat. Das kann als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden und der Versicherung einen Grund liefern, die Zahlung ganz oder zumindest teilweise zu verweigern.
Auf Parkdauer und -ort kommt es an
Bei ihrer Entscheidung wird die Assekuranz auch darauf schauen, wie lange das Cabrio offen geparkt hat. Ob frei zugängliche Tiefgarage oder Straßenrand: "Wer sein Cabrio abstellt, um schnell etwas zu besorgen, kann das Verdeck offen lassen", heißt es vonseiten der HUK-Coburg-Versicherung. Zehn Minuten sollten also tolerabel sein. Wer aber mehrere Stunden parke, solle das Dach schließen. Gleiches gelte für "Länder, in denen besonders häufig Autos gestohlen werden wie zum Beispiel in Italien oder Polen". Auch dunkle, einsame Orte sind nachvollziehbarerweise nicht zum "Topless-Parken" geeignet. Und Wertgegenstände sollten sowieso nie im Auto zurückbleiben.
Eine Ausnahme von der Dach-zu-Pflicht bieten abschließbare Einzelgaragen. Hier darf das Cabrio bedenkenlos "oben ohne" abgestellt werden.
Der Nachweis, dass man nur mal eben in den Bäckerladen gesprungen ist, lässt sich freilich schwer erbringen. Um Diskussionen und Verdruss aus dem Weg zu gehen, ist es also besser, grundsätzlich zuzumachen, sobald man sich vom Fahrzeug entfernt. "Cabriofahrer und -fahrerinnen, die ihr Verdeck schließen, können in puncto Versicherungsschutz nie etwas falsch machen", bestätigen die HUK-Experten. Stoffkapuze oder Hardtop moderner Luftikusse schließen schnell und auf Knopfdruck, der zu betreibende Aufwand ist gering.
Auch Bußgeld droht
Zu allem Ärger, den ein Diebstahl sowieso schon verursacht, kann übrigens auch noch ein Bußgeldbescheid hinzukommen: Paragraf 14 der Straßenverkehrsordnung schreibt unter anderem vor, dass das Fahrzeug beim Verlassen gegen unbefugte Benutzung zu sicher ist. Bei Zuwiderhandlung werden 15 Euro Geldbuße fällig.
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