Aufzeichnung von Fahrdaten
2024 wird die Black Box im Auto Pflicht
15.5.2023, 18:55 UhrWenn es gekracht hat, ist die Sachlage nicht immer eindeutig. Zwar werden Bremsspuren vermessen und die Position der verunfallten Fahrzeuge ebenso ausgewertet wie die entstandenen Schäden; erfahrene Sachverständige wissen damit schon eine ganze Menge anzufangen. Doch zusätzlich zur analogen Spurensicherung können sich die Fachleute künftig auch umfassend einer digitalen bedienen. Geliefert wird sie vom sogenannten EDR. Ausführlich bedeutet das Kürzel „Event Data Recorder“ und meint ein Gerät, das Fahrzeugdaten aufzeichnet – eine Art Black Box also, wie sie aus Flugzeugen bekannt ist.
Schon heute ist der EDR in vielen Automodellen verbaut. Seit dem 6. Juli 2022 benötigen ihn neue Fahrzeugtypen, um überhaupt eine Typengenehmigung zu erlangen, und ab dem 7. Juli 2024 wird er in Deutschland für alle neu zugelassenen Pkw verbindlich vorgeschrieben.
Dass der EDR zumeist im Airbag-Steuergerät sitzt, hat seinen Grund: Damit das Luftpolster im Falle eines Falles zuverlässig auslöst, laufen hier die Daten der Beschleunigungssensoren zusammen. Aufgezeichnet werden diese Informationen zwar permanent, dabei aber immer wieder überschrieben. Eine Speicherung erfolgt erst dann, wenn es zu einem Ereignis wie einem Crash kommt. Laut ADAC ist dabei ein Zeitfenster relevant, das die fünf Sekunden vor dem Aufprall bis zu den 300 Millisekunden danach abdeckt. Festgehalten werden beispielsweise Geschwindigkeit, Motordrehzahl und Lenkwinkel, aber auch, ob und wann die Airbags ausgelöst haben und ob Fahrer und Beifahrer angeschnallt gewesen sind. Nicht notiert werden Informationen über andere Verkehrsteilnehmer, auch Videoaufzeichnungen sind nicht möglich.
Kein Zugriff "over the air"
Weil die Daten lokal im Fahrzeug abgespeichert werden, kann niemand von extern und „over the air“ darauf zugreifen. Das Auslesen geht über die OBD-Schnittstelle im Auto vonstatten, über das Onboard-Fahrzeugdiagnosesystem also, oder aber direkt über das Airbag-Steuergerät. Rechtlich gehören die Daten aus dem EDR zwar dem Fahrer beziehungsweise dem Fahrzeughalter. Doch wenn es ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft für erforderlich hält, die entsprechenden Informationen im Rahmen eines zivil- oder strafrechtlichen Verfahrens zur Unfallrekonstruktion heranzuziehen, kann ein Sachverständiger damit beauftragt werden, das EDR-Wissen zu extrahieren.
Die Black Box soll die klassische Art, einen Unfallhergang zu klären, ergänzen - nicht aber ersetzen. „Die Daten aus dem EDR dienen als zusätzliches Element zum Spurenbild am Unfallort sowie den Schäden an den beteiligten Fahrzeugen“, betont der ADAC.
Digitales Lebensprotokoll
Dass moderne, mit jeder Menge Kameras und Sensoren ausgestattete Autos eine Vielzahl von Daten erfassen, ist hinlänglich bekannt. Viele Hersteller speichern diese Informationen auch dauerhaft. Alfa Romeo beispielsweise wirbt bei seinem Kompakt-SUV Tonale ganz offen mit dem „Non-Fungible Token“ (NFT), einem digitalen Zertifikat, das die wichtigsten Daten im Leben des Fahrzeugs protokolliert – etwa, welcher Fahrweise es ausgesetzt war, wie und wann die Wartung erfolgt ist oder wie oft speziell die Plug-in-Hybridversion geladen wurde. Beim Weiterverkauf können sich Händler oder Kaufinteressant dann an diesen Informationen orientieren.
Überführt vom eigenen Auto
Dass auch die Strafverfolgungsbehörden unter bestimmten Umständen den Datenspeicher im Auto heranziehen, musste 2021 ein Tesla-Fahrer aus Berlin erkennen. Ihm war vorgeworfen worden, mit 160 km/h durch die Stadt gerast zu sein, dabei eine Ampel gerammt und anschließend Fahrerflucht begangen zu haben. Überführt wurde der Mann schließlich von seinem eigenen Auto, die notwendigen Beweisdaten hatten die Ermittlungsbehörden bei Tesla angefordert und auch bekommen.
Telematik-Tarif bei der Kfz-Versicherung
Auch wenn es um die Kfz-Versicherung geht, kann eine Black Box zum Einsatz gelangen: Wer einen sogenannten Telematik-Tarif abschließt, erlaubt es der Versicherung, das eigene Fahrverhalten auszuwerten. Eine vorsichtige Fahrweise, die ein geringeres Schadensrisiko erwarten lässt, wird dann mit Nachlässen bei der Versicherungsprämie belohnt.
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