Hinrichtungen am 16. Oktober 1946
Nürnberger Prozesse: Diese zwölf führenden Nationalsozialisten wurden zum Tode verurteilt
13 Bilder 16.10.2023, 09:41 UhrAm 20. November 1945 begann ein Gerichtsverfahren, das Geschichte schrieb. In Nürnberg begannen die Prozesse gegen die Hauptkriegsverbrecher des NS-Regimes. Knapp ein Jahr später, am 30. September und am 1. Oktober 1946 wurden die Urteile gesprochen. 24 maßgebliche NS-Verbrecher waren angeklagt, 21 standen vor Gericht, zwölf von ihnen wurden zum Tode verurteilt. Sieben Angeklagte erhielten langjährige oder lebenslange Haftstrafen.
Pannen und letzte Worte: Wie die Hinrichtungen abliefen, lesen Sie hier.
© Archiv
Alfred Rosenberg
Alfred Rosenberg (Zweite Reihe, 2.v.r.) war schuldig nach allen vier Anklagepunkten und wurde zum Tod durch den Strang verurteilt. Rosenberg wurde – als Nazi der ersten Stunde — schon 1923 "Hauptschriftleiter des Völkischen Beobachter". Im Nürnberger Gerichtssaal berichtete er vom Aufstieg zu seiner letzten Karrierestufe: Am 17. Juli 1941, also knapp vier Wochen nach dem Beginn des Krieges gegen die Sowjetunion, sei er zum "Reichsminister der besetzten Ostgebiete" ernannt worden. Am Tag zuvor habe er in einer langen Besprechung mit Hitler, Göring und Keitel sein neues "Verwaltungsprogramm" vorgestellt. Ein Teil davon war die Beschaffung von Arbeitskräften für die Kriegsproduktion, wenn möglich freiwillig, notfalls mit Zwang. So wurden Hunderttausende verschleppt. Rosenberg musste dafür die Verantwortung übernehmen. © dpa
Hermann Göring
Hermann Göring wurde in allen vier Anklagepunkten schuldig gesprochen und zum Tod durch den Strang verurteilt. Er war ein führender Politiker des Nationalsozialismus und Oberbefehlshaber der deutschen Luftwaffe. Die Nürnberger Nachrichten schreiben am Samstag, 16 März 1946: "Der Angeklagte vertauschte am Mittwochnachmittag den Platz auf der Anklagebank mit dem Sitz im Zeugenstand. Der einstige Reichsmarschall und - wie er selbst stolz feststellt - 'zweite Mann des Reiches', erhält durch den Internationalen Gerichtshof Gelegenheit, sich mehrere Tage lang ungehindert zu verteidigen." Und er tat es mit einer Mischung aus selbstbewusstem Bekenntnis und fadenscheiniger Relativierung seiner Verbrechen. Göring entzog sich dem Urteil durch Selbstmord in der Nacht vor seiner Hinrichtung.
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Joachim Ribbentrop
Joachim Ribbentrop (links) wurde in allen vier Anklagepunkten schuldig gesprochen und zum Tod durch den Strang verurteilt. Von 1938 bis 1945 war er Reichsminister des Auswärtigen Amts. Am Ende des Krieges tauchte Ribbentrop in Hamburg unter, wo er sich ein Zimmer mietete. Während der 218 Verhandlungstage in Nürnberg zeigte Ribbentrop auf der Anklagebank keinerlei Reue. Er wurde am 16. Oktober 1946 im Nürnberger Justizgefängnis hingerichtet. © Ray D'Addario
Hans Frank
Hans Frank (hier hinter Adolf Hitler) wurde wegen Verbrechen gegen das Kriegsrecht und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tod durch den Strang verurteilt. "Der erste Angeklagte, der sich schuldig fühlt: Frank, der weiße Rabe, bekennt und bereut." Unter dieser Schlagzeile begannen die Nürnberger Nachrichten ihren Bericht über den persönlichen Auftritt des ehemaligen Generalgouverneurs in Polen. Sein Verteidiger Alfred Seidl startete das Kreuzverhör mit der klaren Frage: "Haben Sie an der Vernichtung der Juden teilgenommen?" Frank antwortete: "Ich sage ja, weil ich unter dem Eindruck des jetzt fünf Monate dauernden Prozesses und der Aussage des Zeugen Höss es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren könnte, die Verantwortung auf die kleinen Menschen abzuwälzen. Wir haben den Kampf gegen das Judentum geführt. Mein Tagebuch ist mir selbst als Zeuge gegenübergetreten." Am 16. Oktober 1946 wurde er hingerichtet.
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Julius Streicher
Julius Streicher wurde wegen Verschwörung gegen den Weltfrieden zum Tod durch den Strang verurteilt. Der selbsternannte "Frankenführer" verbreitete mit dem Blatt "Stürmer" übelste Hetzpropaganda. Er widmete sich immer wieder der "Rassenschande". Hitler bezeichnete Streicher mehrfach als Narren, ließ den "Stürmer"-Herausgeber aber machen. Am 16. Oktober 1946 wurde er hingerichtet. © Stadtarchiv Erlangen
Fritz Sauckel
Fritz Sauckel (hinten rechts) war seit 1927 Gauleiter in Thüringen und die letzten drei Jahre des Krieges "Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz in Deutschland". Er wurde wegen Verbrechen gegen das Kriegsrecht und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tod durch den Strang verurteilt. Sauckel sagte während des Prozesses immer wieder Halbwahrheiten und zeigte keine Reue. Besondere Aufmerksamkeit widmeten die Nürnberger Nachrichten während der Prozesse dem Mann aus Haßfurt in Unterfranken: "Er hat die größte Armee aller Zeiten aufgestellt und befehligt, die vielen Millionen Sklaven, die das Material für Hitlers Krieg herstellen mussten (...). Nicht nur als Arbeitsdiktator, sondern auch als Industrieführer spielte Sauckel eine wichtige Rolle in der deutschen Kriegsproduktion. Er wurde 1935 zum Leiter der Suhler Waffenwerke bestellt, denen er alle anderen thüringischen Waffenfabriken angegliedert hat (...). Nachdem er sich in diesem Wirkungskreis als brutaler Ausbeuter der Arbeiter bewährt hatte, erhielt er 1942 seine Ernennung zum Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz."
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Arthur Seyß-Inquart
Arthur Seyß-Inquart (Zweite Reihe, 2. v.r.) wurde in drei von vier Anklagepunkten schuldig gesprochen und zum Tod durch den Strang verurteilt. Nach Beginn des Zweiten Weltkrieges wurde Seyß-Inquart Ende Oktober 1939 Stellvertreter des Generalgouverneurs Hans Frank. 1945 trat er in die Fußstapfen von Ribbentrop, da Hitler ihn in seinem Testament für den Posten des Reichsaußenminister ernannt hat. Am 16. Oktober 1946 wurde der österreichische Jurist in Nürnberg hingerichtet. © AKG Pressebild Berlin
Ernst Kaltenbrunner
Ernst Kaltenbrunner (erste Reihe, 6.v.l.) wurde wegen Verbrechen gegen das Kriegsrecht und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tod durch den Strang verurteilt. Kaltenbrunner war Chef der Sicherheitspolizei und hochrangiger SS-Funktionär. Kaltenbrunner blieb während des Prozesses dabei, dass er von Vernichtungsbefehlen nichts gewusst habe. Die Ankläger legten ihm seinen Brief an den OB von Wien über vier Transporte mit je 1200 Juden aus Budapest nach Wien vor – mit Kaltenbrunners Unterschrift. Der wollte von diesem Brief nichts wissen. Auch die Unterschrift sei nicht seine, selbst wenn sie die gleiche war wie die, mit der er im Gerichtssaal schon immer die Protokolle unterschrieben hat. Das Urteil wurde am 16. Oktober 1946 vollstreckt.
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Wilhelm Keitel
Wilhelm Keitel (2.v.l.) war Generalfeldmarschall und Chef des Oberkommandos der Wehrmacht. Er wurde in allen vier Anklagepunkten schuldig gesprochen und zum Tod durch den Strang verurteilt. © AFP
Alfred Jodl
Alfred Jodl (r.) wurde wegen Verschwörung gegen den Weltfrieden, Entfesselung und Durchführung eines Angriffskrieges, Verbrechen gegen das Kriegsrecht und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tod durch den Strang verurteilt. Er war deutscher Generaloberst, Chef des Wehrmachtsführungsstabes im Oberkommando der Wehrmacht und wichtiger Militärberater Hitlers. Am 16. Oktober 1946 wurde das Urteil vollstreckt.
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Wilhelm Frick
Wilhelm Frick (2.v.l.) war bis 1943 Reichsminister des Inneren. Er wurde wegen Planung, Entfesselung und Durchführung des Angriffskrieges, Verbrechen gegen das Kriegsrecht und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tode durch den Strang verurteilt. © dpa
Martin Bormann
Martin Bormann war Leiter der Partei-Kanzlei der NSDAP und Vertrauter Hitlers. Er wurde wegen Verbrechen gegen das Kriegsrecht und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tod durch den Strang verurteilt. Bormann war während der Nürnberger Prozesse nicht anwesend - da er bereits tot war. Jahrelang hielten sich Gerüchte, dass Bormann sich ins Ausland abgesetzt habe. Bis 1972 seine Leiche bei Bauarbeiten in Berlin entdeckt wurde. Er hatte sich am 2. Mai 1945 selbst umgebracht.
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